26 J. Rechtsphilosophie und Universalrechtsgeschichte.
Dieser Glaube ist so allgemein verbreitet, daß er auf tiefer seelischer Grundlage beruhen
muß: es ist das hervortretende Mannesalter, das mit der Jugend bricht, und dem das ganze
bisherige Leben als kindisches Spiel erscheint — ein Gefühl, das die Stimmung der Mannbar-
keitszeit kennzeichnet. In dieser Zeit kommt nun auch alles, was an Wildheit und Rauheit in
der menschlichen Natur ist, Rauheit gegen andere wie gegen sich selbst zum Ausbruch; daher
die Quälereien, die Entbehrungen und die herbe Behandlung, die Abgeschlossenheit und die
wirklichen Peinigungen. In diese Periode fallen auch die Bräuche, welche das Mannesleben
kennzeichnen, die Belehrung über religiöse und politische Dinge, vor allem auch die in der Mensch-
heit vielverbreitete Beschneidung (die erst eine spätere Zeit in das Kindesalter verlegt).
Die Jünglingsweihe nun bringt alle Weihejünglinge in eine gemeinsame Schar: sie
gelten als verwandt, als von einem Geiste getrieben. Es tritt eine neue Verwandtschaft an
Stelle der Blutsverwandtschaft, und die Weihgenossen leben nun auch nachträglich zusammen,
halten sich im Männerhaus auf, haben ihre Spiele, ihren Erwerb, ihre Lebensverhältnisse ge-
meinsam. So entwickelt die Menschheit eine neue, kräftige Gemeinschaft, die dem totemistischen
Verbande gefährlich wird; eine Gemeinschaft von Kraft und Wildheit. Dieser Gemeinschaft
ist vorzüglich das Aufkommen des Häuptlingstums zu verdanken, denn Häuptling wird der-
jenige, der auf den gemeinsamen Beutezügen sich besonders hervortut und als Lenker und Leiter
die anderen zum Ziele führt. .
Damit treten weitere Erscheinungen hervor: die Einsamkeit, die den Jüngling in sich
selbst vertieft, die Erregungszustände der Mannbarkeitszeit, damit verbunden das lange Fasten,
die vielen Entbehrungen, Krankheiten und Wundfieber, alles führt zu einem stark entwickelten
Innenleben, zu Träumen und Halluzinationen, und vor allem zu einer Verselbständigung der
Persönlichkeit: der Jüngling fühlt sich mit einem Geiste einig, mit dem Manitu, der ihm
im Jünglingstraum geoffenbart wird, und so tritt der Einzelne gegenüber der Gruppe als selb-
ständiges Wesen hervor.
Aber auch schon von früher her regt sich die Verselbständigung; sie tritt hervor in der
Namengebung. Der Name ist ursprünglich nicht etwa bloß ein Merkmal — er hat eine
geheime Kraft; er ist der Träger der Seele: wenn man den Namen wechselt, so tauscht man
die Seele aus; wenn man den Namen eines Verstorbenen spricht, so tritt der Geist des Toten
in die Mitte, weshalb viele Völker es aufs strengste verbieten und es sogar als todeswürdiges
Verbrechen betrachten, den Namen eines Verstorbenen zu nennen. Auch darin zeigt sich die
Bedeutung des Namens, daß er ursprünglich nicht willkürlich gewählt wird; er wird entweder
den Umständen bei der Geburt entnommen, die gleichsam dem Menschen das Horoskop stellen
und sein Leben beeinflussen: dann ist die Namengebung eine ominöse; oder der Name wird
einem Vorfahren entnommen: das will heißen, daß die Seele des Vorfahren in das Kind über-
geht. Und was die Hauptsache ist: wie die Jünglingsweihe dem Jüngling eine neue Seele gibt,
so nimmt er einen neuen Namen an. Bei manchen Völkern ist auch mit der Beamtenstellung,
namentlich dem Häuptlingtum, ein neuer Name verbunden, und bis in die letzte Zeit durfte es
niemand wagen, den Kaiser von China mit seinem früheren Namen zu bezeichnen.
Auf solche Weise wird durch den Namen nicht etwa bloß das Einzelwesen gekennzeichnet,
es wird gestützt und gekräftigt: die Einzelseele klammert sich an den Namen, als an eine Stütze,
und kann weiterbestehen, ohne im Gesamtleben zu verschwinden. Darum die Heiligkeit des
Namens, von der uns noch ein Rest geblieben ist; denn schon Goethe bemerkt, daß es jedem un-
angenehm ist, wenn man mit seinem Namen spielt.
Ein weiteres den Totemismus zertrümmerndes Element war der Ahnenkult; nicht
der Totem des Geschlechts galt mehr als der Hausgeist, sondern die Seele des Ahnen, die in
der Nähe waltete und darüber wachte, daß dem Hause kein Unfall widerführe. Der Ahnen-
kult vergeistigte die Religion und verband die engeren Familiengenossen zu einem innigen Ganzen.
Frühere Zeiten materialisierten ihn allerdings: der Ahnenkult war ursprünglich Schädelkult,
später verehrte man eine Tafel, auf der der Name des Ahnen geschrieben war, oder sein Bild.
8 19. GEruppenehe.
Mit dem Totemismus war ursprünglich die Gruppenehe aufs innigste ver-
knüpft. Zwei Totems heirateten einander kreuzweise. Die Männer des Totem A heirateten