Full text: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Erster Band. (1)

3. Bruns-Lenel, Geschichte und Quellen des römischen Rechts. 397 
Altertume geschieht. Doch ist die handschriftliche Uberlieferung der Pandekten vergleichsweise 
sehr gut, und die Kritik wird durch die Hilfsmittel unterstützt, welche die vor- und nachjustinianische 
Zeit liefert: die erhaltenen Originalschriften der Juristen und vor allem die wörtliche Über- 
setzung in den Basiliken und ihre Scholien. In den älteren Ausgaben war der handschriftliche 
Apparat unvollständig und die Benutzung der Byzantiner kaum begonnen 1. Allen An- 
sprüchen der Kritik genügt erst die Gesamtausgabe des Corpus juris von Th. Mommsen, 
P. Krüger, R. Schöll und Krolls, nur daß in den von Mommsen herausgegebenen 
Digesten die Bedeutung des Vulgattextes gegenüber der Florentina nicht zu ihrem vollen Rechte 
kommt 3. 
8 76. Die weitere Geschichte des römischen Rechts, namentlich seine Rezeption in Deutsch- 
land und die Entwicklung der modernen Wissenschaft des römischen Rechts, liegt außerhalb des 
Rahmens dieser Darstellung. 
  
i½ Eine Beschreibung der gesamten früheren Behandlung des Corpus iuris und ein Ver- 
zeichnis sast aller Ausgaben gibt Spangenberg, Einleitung in das römisch-Justinianeische 
Rechtsbuch. 1817. Eine kurze Ubersicht über Handschriften und Ausgaben s. Böcking, Pandekten. 
Bd. 1 Anhang V. 
lustiniani institutiones, rec. P. Krüger. 1867. Digesta lustiniam 
Augusti rec., adsumpto in operis societatem P. Krügero, Th. Mommsen. 2 voll. 1868 
bis 1870. Codex lustinianus, rec. P. Krüger. 1877. Diese Ausgaben geben einen um- 
fassenden kritischen Apparat. Daneben ist eine kleinere Gesamtausgabe nur mit den notwendigsten 
kritischen Angaben in zwei Bänden erschienen unter dem Titel: Corpus iuris civilis, editio stereo- 
typa. Bd. 1 1872 (12. A. 1911, durch Angabe zahlreicher Interpolationen bereichert), Bd. II 1877 
(7. A. 1900); und im Anschlusse hieran (nicht an die große Ausgabe): Bd. III, Novellae rec. 
R. Schöll, abs. G. Kroll 1895, auf Grund neuer Vergleichung des Marcianus, Lauren- 
tianus und Ambrosianus. Beachtenswert noch, besonders wegen der Interpolationsangaben, 
Digesta lustiniani Augusti rec. Bonfante, Fadda, Ferrini, Riccobono, Scialoja 1 (lib. 1—28), 
1908. Chronologisch geordnet: Novellae, ed. Zachariä de Lingenthal. 2 voll. 1881. 
V Hierüber Kantorowiez in der mehrfach angeführten Abhandlung 8R. XlIII.
	        
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