Full text: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Zweiter Band. (2)

412 Albert Osterrieth. Das Urheberrecht. 
Auch auf dem Gebiet des Gebrauchsmusterrechts bestehen vielfache Reformwünsche, deren 
Verwirklichung indessen auf große Hindernisse stößt. Als überaus lästig wird empfunden, daß 
zur Beseitigung von Gebrauchsmustern, die der Schutzfähigkeit entbehren, eine Löschungs- 
klage bei den Gerichten erforderlich ist. Es fragt sich aber, ob dem Patentamt die enorme 
Arbeitslast der Löschungsprüfung zugemutet werden kann. Der Entwurf sieht die Möglichkeit 
einer Verlängerung der Schutzfrist auf zehn Jahre vor, ein Vorschlag, dem die Besorgnis ent- 
gegengehalten wird, daß hierdurch das Interesse an den Patenten, den geprüften Schutz- 
rechten, gemindert werden könnte. 
UÜberhaupt ist die Stimmung innerhalb der Interessentenkreise vorwiegend gegen den 
Gebrauchsmusterschutz, so daß eine Verstärkung oder Erweiterung dieses Schutzes — auf Ver- 
fahren oder auf rein gewerbliche Schöpfungen, wie auf solche des Reklamewesens, die von 
mehreren Seiten erstrebt wird — nicht viel Aussicht auf Verwirklichung hat. 
Literatur. 
An erster Stelle sind zu nennen die Werke Kohlers, in denen die Lehre des In- 
materialgüterrechtes begründet und ausgebaut worden ist: 
Kohler, Patentrecht, Mannheim 1878: Autorrecht, Jena 1880; Das literarische und artistische 
Kunstwerk und sein Autorschutz, Mannheim 1892; Handbuch des deutschen Patentrechts, 
Mannheim 1900/1; Urheberrecht an Schriftwerken und Verlagsrecht, 1906; Kunstwerk- 
recht, 1908; Lehrbuch des Patentrechts, 1909; Musterrecht, 1909. 
Von allgemeinen Werken sind zu nennen: 
Gierke, Deutsches Privatrecht, Bd. 1, S. 748 ff. 
Dernburg, Das bürgerliche Recht, Bd. 6, (fortges. von Kohler). 
Riezler, Deutsches Urheber= und Erfinderrecht, Erste Abt. 1909. 
Kommentare zum geistigen Urheberrecht: 
Zum Literargesetz: von Allfeld, Müller, Kuhlenbeck, Daude, Lindemann. 
Zum Kunstschutzgesetz: von Allfeld, Osterrieth, Daude. 
Lehrbücher zum Patentrecht: 
Damme, Das deutsche Patentrecht, 1906; Osterrieth, Lehrbuch des gewerblichen Rechts- 
schutzes, 1908, (umfaßt auch Gebrauchsmuster= und Geschmacksmusterrecht). 
Kommentare zum Patentgesetz: 
von Seligsohn, 5. Aufl., 1912; Kent, 1906/7; Isay, 2. Aufl., 1911; Robolski, 
3. Aufl., 1908; Reitzenbaum und Leandet, 1913. 
Kommentare zum Gebrauchsmustergesetz: 
Robolski, 1905; Cantor, 1912; Wertheimer, 1913. 
Internationales Recht: 
Kommentare zur Berner Konvention: 
Röthlisberger, 1908; Dungs, 1910. 
Kommentar zur Pariser Konvention: 
Osterrieth und Arster, 1903, (Ergänzung von Osterrieth, 1912). 
Ausländisches Recht: 
Röthisberger, Der interne und der internationale Schutz des Urheberrechts in den 
Ländern des Erdballs, 1914. 
Röthlisberger, Urheberrechtsgesetze und verträge in allen Ländern, 1914. 
Kohler-Mintz, Die Patentgesetze aller Völker, 1905—13.
	        
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