Börsenwesen. 223
Ausgleichbarkeit der Prämiengeschäfte ergibt sich andererseits, daß die Prämien für die ein-
zelnen Geschäfte untereinander in einem bestimmten Verhältnisse stehen. Hierzu dienen folgende
Beispiele:
1. Kauf 15 000 Mk. 18614/114 V. mit Verk. 15 000 Mk. 185 fest = Verk. 15 000 Mk.
183 /8/11½8 R.;
2. Verk. 15 000 Mk. 1837/8/1 1/86 R. mit Kauf 15 000 Mk. 185 fest = Kauf 15.000 Mk.
1861½/1½8 V.;
3. Kauf 15.000 Mk. 186 1/9/11½8 V. mit Verk. 15.000 Mk. 1837/68/11/8 R.— Kauf 15000 Mk.
St. 187½/182 34;
4. Kauf 30 000 Mk. 186 ½/1½8 V. mit Verk. 15 000 Mk. 185 fest = Kauf 15 000 Mk.
St. 187½¼ /1826;
5. Verk. 30 000 Mk. 183 7/68/1½8 R. mit Kauf 15 000 Mk. 185 fest = Kauf 15 000 Mk.
St. 187¼ /18234:
6. Kauf 15 000 Mk. St. 187¼/182 34 mit Verk. 15 000 Mk. 185 fest = Verk. 30 000 Mk.
183 7/8/1½8 R.;
7. Kauf 15 000 Mk. St. 187½/182 34 mit Kauf 15 000 Mk. 185 fest = Kauf 30000 Mk.
186 1½/1½8 V.:
8. Kauf 30 000 Mk. 1853/ mit 1 mal Noch = Kauf 45 000 Mk. 185 fest mit Kauf
15 000 Mk. St. 188/183½;
9. Verk. 30 000 Mk. 184¼ mit 1 mal Noch = Verk. 45 000 Mk. 185 fest mit Kauf
15.000 Mk. St. 186 ½/182.
Nach dem Beispiele unter 1. habe ich als Käufer der Vorprämie die Wahl, an Ultimo die
Stücke zu 186186 zu beziehen oder 1½ 0% Prämie zu bezahlen. Beziehe ich die Stücke, so erleide
ich, da ich dieselben zu 185 fest verkauft habe, am Kurs einen Verlust von 1½8 00. Beziehe ich
die Stücke nicht, in welchem Falle ich 11/8• 00 Prämie zu bezahlen habe, so habe ich sie aus dem
festen Verkauf zu 185 zu liefern. Es verbleiben für mich demnach nach Abzug der Prämie nur
183 7⅞ 00. Die Wirkung ist also die gleiche, wie wenn ich die Stücke zu 183 2/8 mit 1½ 00 Rück-
prämie verkauft hätte. Ebenso kann ich umgekehrt die Rückprämie durch den Kauf der gleichen
Anzahl fester Stücke in eine Vorprämie umwandeln 1.
Nach dem Beispiel Nr. 3, nach welchem ich die Stücke mit Vorprämie gekauft und mit
Rückprämie verkauft habe, werde ich, wenn der Kurs gestiegen ist, die Stücke zu 186 1½ beziehen
und gleichzeitig die Rückprämie bezahlen, wodurch sich die Stücke für mich auf 187 1/ stellen.
Ist der Kurs gefallen, so werde ich die Stücke aus der Rückprämie zu 183 71/8 liefern und gleich-
zeitig die Vorprämie bezahlen und daher für die Stücke 182 3¾ erhalten. Dies ist aber dasselbe,
wie wenn ich eine Stellage zu 187½/182 34 gekauft hätte 2. Ebenso kann ich eine gekaufte
Vorprämie bzw. verkaufte Rückprämie in eine Stellage umwandeln, wenn ich die Hälfte der
auf Vorprämie gekauften Stücke fest verkaufe bzw. die Hälfte der auf Rückprämie verkauften
1 In schematischer Darstellung sieht dieses Beispiel wie folgt aus: Kauf 15 000 Mk.
186 //1⅛ V. begründet folgende Rechte:
a) Kauf 186⅛¼,
b) Zahlung 11½ 00.
Unter Hinzukommen des festen Verkaufs zu 185 stellen sich diese Rechte wie folgt dar:
à) Kauf 186½ mit Verkauf 185 = Zahlung 11⅛ 0#%
à 3 afu S. mieeksP Er ahe /h..) — Barfauf 183/.17. 3.
: Schematische Darstellung: «
a) Kauf 186¼ *# à . Zahlung 1½ 0% = Kauf 187 ½ —
b) Zahlung 1 1/106 mit 5 183 /— Verkauf ½“,) Kauf Stellage 187 1/1822.
Ein Unterschied besteht zwischen den beiden Kombinationen allerdings insofern, als ichvbei
Abschluß einer Vor= und einer Rückprämie noch ein drittes Recht habe, nämlich in beiden Fällen
vom Geschäft zurückzutreten, in welchem Falle ich zusammen 2 0% Prämie zu zahlen habe,
während ich bei der Stellage nur entweder liefern oder beziehen kann. Dieser Unterschied kann
nur praktisch werden, wenn der Kurs am Erklärungstag genau die Mitte (185 00) beträgt. Aber
auch hier erreiche ich bei der Stellage denselben Effekt, indem ich zu 185 die Hälfte der Stücke
liefere, die andre Hälfte beziehe, wodurch in beiden Fällen mein Verlust 2 ¼ 00 beträgt.