Full text: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Vierter Band. (4)

Recht des deutschen Verkehrswesens (Verkehrsrecht). 375 
kehrsgewerblicher Natur, über den gewerbsmäßigen Verkehr mit Wagen aller Art, mit Gondeln, 
Sänften, Pferden und anderen Transportmitteln muß man in diesem Zusammenbange er- 
wähnen — freilich nicht als Tätigkeit, die der Wegepolizeibehörde als solcher zugewiesen ist. 
§ 10. Gebühren für die Benutzung der Straßen. 
Für die Benutzung öffentlicher Wege werden in manchen Fällen Gebühren in 
Gestalt von Chaussee- oder Straßengeldern erhoben. Meist geschieht das nur noch auf Kunst- 
straßen, wo sie als ein Beitrag zu den Unterhaltungskosten aufzufassen sind, wie denn auch 
Art. 22 des Zollvereinsvertrages vom 8. Juli 1867 (BE#l. 81) bestimmt, daß derartige Ab- 
gaben nur in dem Betrage beibehalten oder neu eingeführt werden dürfen, als sie den gewöhn- 
lichen Herstellungs- und Unterhaltungskosten entsprechen. Maßgebend für die Höchstsätze sollte der 
alte preußische Chausseegeldtarif vom 28. Aug. 1828 (GS. S. 65) sein. (Er ist abgelöst durch den 
Tarif vom 29. Febr. 1840 (GS. S. 951, zu dem Nachträge bezüglich der Kraftfahrzeuge ergangen 
sind durch Allerh. Erlaß vom 6. Juni 1904 (G. S. S. 139] und durch Erlaß des Ministers der 
öffentlichen Arbeiten vom 23. April 1908 [Ml. S. 1291). Seit dem 1. Jan. 1875 findet eine 
Chausseegelderhebung auf den Staatsstraßen — und danach auf den Provinzialstraßen — 
nicht mehr statt (preußisches Gesetz vom 27. Mai 1874 (GBl. S. 1847). Abgaben kommen in 
Preußen nur noch auf den Kreis= oder Gemeindechausseen (und etwaigen Privatchausseen) 
vor. Das Recht zur Erhebung wurde in Preußen ursprünglich vom König verliehen. Jetzt 
ist diese Befugnis auf den Minister der öffentlichen Arbeiten und von diesem auf die Regierungs- 
präsidenten übertragen. 
Auch in den anderen größeren deutschen Staaten, namentlich Bayern, Baden, Württem- 
berg und Sachsen, werden Wegegelder auf Staatsstraßen nicht mehr erhoben. 
8. Das Necht der Eisenbahnen. 
#s 11. Literaturübersicht. 
Archiv für Eisenbahnwesen, seit 1878 in Berlin. — Bulletin des internationalen Eisenbahn- 
Kongreß--Verbandes (deutsche Ausgabe) Brüssel. — Berlin und seine Eisenbahnen, Festschrift 
1846/1896, 1896 (Bd. 1). Einleitung S. 14. Bd. 2 S. 75 ff. Tetrsna S. 151 ff. (Güter- 
tarife). — Baltzer im Artikel: „Eisenbahnen“ VII. Schutzgebiete in Fleischmann-v. Stengel 
Bd. 1. — v. Bitter, Handwörterbuch der preußischen Verwaltung, 1911 #. — Blume, 
Eisenbahnfrachtrecht auf der Grundlage der Deutschen Eisenbahnverkehrsordnung und des 
internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (JBI.) 1912/13), S. 260. — 
Blume, Die Eisenbahnverkehrsordnung nebst ausführungsbestimmungen, 1909. — Blume, 
Internationales Übereinkommen, 1910. — van der orght, „Eisenbahnen“, Wörter- 
buch der Volkswirtschaft, 1910 (Bd. 1). — Bräsicke, Die Reform der Eisenbahngütertarife 
mit besonderer Rücksicht auf die Hebung der ostdeutschen Landwirtschaft, 1890. — Breiten- 
bach, Über Voraussetzungen und Zweck durchgehender Eisenbahn= und Seefrachttarife, Archiv 
für Eisenbahnwesen 1893, S. 813. — v. Buschman und v. Rumler, Das neue Eisenbahn- 
betriebsreglement, 1892. — Calmar, Internationales Übereinkommen über den Eisenbahn- 
frachtverkehr, 1901. — Cauer, Betrieb und Verkehr der preußischen Staatsbahnen 1897, 1903.— 
Coermann, Das Reichshaftpflichtgesetz, 1898. — Cohn, Geschichte und Bedeutung der 
Eisenbahnen“, Handwörterbuch der Staatswissenschaften (Bd. 3), 1 — Cosack, Lehrbuch 
des Handelsrechts, 19107. — Das deutsche Eisenbahnwesen der Gsenwanrt, 1911 (2 Bde.) — 
Düringer, Die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts auf dem Gebiete des internationalen 
Privatrechts (JBI I. 1912/13), S. 651. — Düringer u. Hachenburg, Kommentar zum 
Handelsgesetzbuch, 3. Bd. 1913 7. — Eger im Artikel: „Eisenbahnen“ VI. Privatrecht (Haftpflicht, 
Bahneinheit, Bahnpfand) in Fleischmann-v. Stengel, Bd. 1. — Eger, Gesetz über die Bahn- 
einheiten, 1905 . — Eger, Das Deutsche Frachtrecht 1888—1891. — Eger, Eisenbahnrecht im 
Deutschen Reich und in Preußen, 1910. — Eger, Eisenbahnrechtliche Entscheidungen und Ab- 
handlungen seit 1885 in Breslau, Titel seit Bd. 27 (1911) Eisenbahn-- und verkehrsrechtliche Ent- 
scheidungen und Abhandlungen: — Eger, Handbuch des preußischen Eisenbahnrechts 1886 
bis 1888. — Eger, Die Eisenbahnverkehrsordnung, 1910 7. — Eger, Doas internationale 
Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr, 1909 . — Eg er, Kommentar zum Reichs- 
haftpflichtgesetz, 1906 4“. — Endemann, Erläuterungen zum Reichshaftpflichtgesetz, 1885. — 
Endemann, Das Recht der Eisenbahnen, 1886. — En ß el, Der Zonentarif, 1891. — Fleck 
im Artikel: „Eisenbahnwesen“ III. Organisation (Verbände); IV. Eisenbahnfrachtrecht (Tarife)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.