Full text: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Vierter Band. (4)

540 F. Dochow. Sicherheits= u. Sittenpolizei. Gesundheitspolizei. Offentl. Armenpflege. 
schiedene Anforderungen gestellt. Bei landhausmäßiger Bauweise dürfen meistens nur zwei 
Stockwerke ausgebaut und Hinterhäuser überhaupt nicht errichtet werden. In den Villenvierteln 
ist die Errichtung ruhestörender Betriebe nicht zulässig. 
Um den Gemeinden die Ausgestaltung oder Abänderung ihrer Bebauungspläne im ge- 
eigneten Augenblicke und unter möglichst günstigen Bedingungen zu ermöglichen, kann (z. B. 
in Sachsen und Württemberg) über ein für die Bebauung in Aussicht genommenes Gelände 
die Bausperre verhängt werden. Dies bewirkt, daß für die Dauer der Bausperre Neubauten 
und Bauänderungen, die geeignet wären, die Durchführung des Bebauungsplanes zu erschweren, 
untersagt werden können. Ein weiteres Mittel, die bauliche Entwicklung der Gemeinden zu 
fördern, ist die Umlegung der Grundstücke, die (z. B. in Sachsen und Baden, in Preußen 
LLex Adickes] zunächst nur in den Städten Frankfurt, Posen, Köln und Wiesbaden) eine 
zweckmäßige Gestaltung des Baugeländes ermöglicht. 
Zu den Aufgaben der Baupolizei gehört auch die Berücksichtigung ästhetischer Gesichts- 
punkte. Unterstützt durch Sachverständige, kann sie der Verunstaltung von Straßen, Plätzen 
und landschaftlich hervorrragenden Gegenden vorbeugen und zur Erhaltung charakteristischer 
Orts- und Landschaftsbilder beitragen. Nach Möglichkeit hat sie die Heimatpflege und den 
Denkmalschutz zu unterstützen.
	        
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