Full text: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Fünfter Band. (5)

Inhaltsübersicht. 
Konzil von Trient. 3 38. Die Kirche und der souveräne Staat; ständige Nuntiaturen. 
#339. Das Staatskirchentum (1. Außerhalb Deutschlands. 2. Praktisches Staats- 
kirchentum im älteren Deutschland. 3. Josephinismus). § 40. Der nachkanonische 
Ausbau des katholischen Kirchenrechts (1. Die Organisation der römischen Kurie. 
2. Der Missionsorganismus. 3. Die ordentliche Bistumsverfassung. 4. Das 
Klerikerrecht. 5. Das Ordensrecht. 6. Das Eherecht. 7. Strafrecht und Prozeß). 
#s# 41. Episkopalismus, Gallikanismus, Febronianismus. 
Sechstes Kapitel. Das vatikanische Kirchenrecht 
#42. Die Wiederherstellung der Kirchenverfassung und die Erneuerung der gemein- 
rechtlichen Primatialgewalt. # 43. Die Spiritualisierung des Kirchenrechts. 
Zauweiter Titel. Geschichte des evangelischen Kirchenrechts. 
Erstes Kapitel. Die Reformation und das deutsche Staatskirchennecht 
8 44. Die gen des reformatorischen Enthusiasmus. 8 46. Die Evangelischen, eine 
eigene Religionspartei und tatsächlich geduldet. 8 46. Die rechtliche Anerkennung 
des neuen Glaubens und dessen Behauptung gegenüber der katholischen Gegen- 
reformation. § 47. Der Westfälische Frieden und das deutsche Staatskirchenrecht 
bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. 
Zweites Kapitel. Das lutherische Kirchenrecht und seine Quellen ........... 
548DiepraktischeEinrichtungdesluthenschenstrchenwesens(lPfarrer2Landes- 
herrliches Kirchenregiment Kirchenvisitationen. 3. Superintendenten und Kon- 
sistorien. 4. Kirchen- und' Eheordnung. 5. Das Landeskirchentum). 5 49. Die 
theoretische Rechtfertigung der lutherischen Kirchenverfassung; Dreiständelehre. 
(I. Episkopalsystem. 2. Territorialsystem. 3. Kollegialsystem). 
Drittes Kapitel. Das reformierte Kirchenrecht und seine Quelleen 
#50. Die reformierten Kirchen außerhalb des Reiches (1. Die ÄAmter der Pasteurs, 
Docteurs, Anciens und Diacres. 2. Kollegialbehörden; Consistoire, Colloque, 
Synode national). # 51. Die reformierten Firchen Deutschlands. 
Viertes Kapitel. Der Ausbau des deutschen evangelischen Kirchenrechts im 19. Jahrhundert. 
# 52. Staatliche Kirchenhoheit und landesherrliches Kirchenre iment. #s# 53. Die An- 
Velchung von Luthertum und Calvinismus in Lehre un assung; Unionen, 
febindung der presbyterial-synodalen mit der leteunne onsistorialen Ver- 
fassung 
Zweiter Teil. 
System des Kirchenrechts. 
Erster Titel. Allgemeine Lehren. 
#m54. Recht und Kirche. §# 55. Staat und Kirche. # 56. Die Konkordate. 
Zweiter Titel. Das deutsche Staatskirchenrecht. 
5 57. Leitende Grundsätze; Gewissens= und Kultusfreiheit. § 58. Die Parität. 
- P2. | Sustem der Staatskirchenhoheit im einzelnen (1. Zulassungsbefugnis. 
. Aufsicht 
Dritter Titel. Das katholische Kirchenrecht. 
Erstes Kapitel. Die Rechtsquelllen. 
i60. Heilige Schrift und Tradition. # 61. Konzilsbeschlüsse und päpstliche Erlasse. 
# 62. Das Gewohnheitsrecht. 
Zweites Kapitel. Die Verfassungg.. ..... 
z 63. Kirche und Kirchengewalt. § 64. Die Weihegewalt, ihre Abstufungen ihre 
Übertragung (ordinatio) sowie deren Voraussetzungen und Wirkung (1. Weihe- 
Vobe. 2. Ordination. 3. Weihehindernisse. 4. Zuständigkeit. 5. Übernatürliche 
efähigung). # 65. Der Klerus, seine Standesrechte und Standespflichten. 
6a66. Die Jurisdiktion, ihre Abstufung, ihre Arten und ihr Erwerb. 5# 67. Der 
8. 8 68. Die Kardinäle und die Papstwahl. #& 69. Die römische Kurie 
(1. ardinalskongregationen. 2. Gerichtsbehörden. 3. Amter). 5 70. Legaten 
und Nuntien. 5 71. Ordentlicher und Missionsorganismus. 72. Die Organi- 
sation der katholischen Kirche in Deutschland. #& 73. Die Metropoliten. 7 74. 
Die Bischöfe. 75. Domkapitel und Kapitelsvikar. #& 76. Die bischöflichen 
Behörden, Ordinariat, Generalvikariat, Offizialat. & 77. Der Wechbischof. 
  
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