358 Ulrich Stutz.
Sechstes Kapitel.
Das vatikanische Kirchenrecht.
8§ 42. Die Wiederherstellung der Kirchenverfassung und die Ernenerung
der gemeinrechtlichen Primatialgewalt.
Zu Anfang des 19. Jahrhunderts befand sich die Organisation der katholischen Kirche in
einem Zustand der Auflösung, der demjenigen des fränkischen Kirchentums zu Karl Martells
Zeiten nicht unähnlich war. Jetzt wie damals kam es zunächst zum Wiederaufbau.
. Treits ch#e# Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert, 5 Bde. 1879—94, besonders
III 166 f 406 ff., IV 683 ff., V 276 ff.; Brück, Geschichte, der Natholischen Kirche in Deutsch-
land? I II III-IV 12 (bearbeitet von Ki ß lin fo Goyau, LAllemagne
religieuse, e catholicizme, IIV, 1905—1909; Fun uit Christentum und Kirche in
der Neuzeit, Hinnebergs Kultur der Gegenwart I 4, 1, 1606; Ehrhard, Katholisches Ercheein
tum und Kirche Westeuropas in der Neuzeit, ebenda- 1009; Ni ppold, Handbuch der neuesten
Kirchengeschichte II , 1883, Kleine Schriften zur innern Geschichte des nal ebuch I, II, 1899;
Sell, Die Entwickelung der katholischen Kirche im 19. Jahrhundert, 1898, Katholizismus und
Protestantismus, 1908; Forbes, L'église catholique au 19e siecle, 1903; Kitte tZr, Les 6glises
chrétiennes au matin du 20e siecle, 1912; Kremer-Auenrode, Aktenstücke zur Geschichte
des Verhältnisses von Staat und Kirche im 19. hrhundert, 3 Teile, 1873—80 (auch im Staats-
archiv von Aegidi und Klauhold XXIII, XXIV. mit 2 Suppl.); Friedberg, Die
green (6 Wh Fleiner, über die Entwicklung des katholischen Kirchenrechts im 19. Jahr-
unde
Er vollzog sich vor allem mit Hilfe des neubelebten, für die Massen stets an die Formen
der historisch überlieferten Bekenntniskirchen gebundenen, religiösen Sinnes, an dessen Wieder-
erstehen die Ubersättigung mit Aufklärung, die Nöte der napoleonischen Kriege, später auch
die Romantik wirksam arbeiteten. Er vollzog sich weiter unter der diesmal, entsprechend dem
Charakter des modernen Staates, selbstverständlich durchaus eigennützigen Mitwirkung der
Regierungen, die im Interesse der Wiederherstellung geordneter Zustände im Innern sich ver-
anlaßt sahen, ihren katholischen Untertanen wieder zu einer kirchlichen Organisation zu ver-
helfen, und die zur Neubegründung oder Wiederherstellung ihrer Rechte der Kirche und des
Papsttums als der Zentralsonne der Legitimität nicht glaubten entbehren zu können. Hierbei
war es von besonderer Bedeutung, daß Napoleon zur Sanierung der im Kehraus der franzö-
sischen Revolution in größte Verwirrung gebrachten inneren Verhältnisse Frankreichs, zur
Legitimation der von ihm usurpierten und noch zu usurpierenden Gewalt und als Werkzeug
für seine hochfliegenden europäischen Herrschaftspläne die Kirche brauchte und mit ihr am
15. Juli 1801 ein Konkordat schloß. In seinen Einzelheiten für den kirchlichen Teil keineswegs
besonders günstig und durch die von Napoleon am 8. April 1802 eigenmächtig mit ihm zusammen
veröffentlichten Articles organiques 1 in der praktischen Anwendung erheblich gefährdet, wahrte
es doch selbst dem Allgewaltigen gegenüber das Prinzip und den Grundstock kirchlicher sowie
päpstlicher Rechte, und zwar schon zu einer Zeit, als die Schläge, welche die Kirche treffen sollten,
noch nicht einmal alle niedergegangen waren. Als dann vollends der gefährlichste Gegner fiel,
und die Kurie es nur noch mit kleineren und kleinsten zu tun hatte, die zwar nicht übel Lust,
aber um so weniger Geschick und Energie zeigten, napoleonische Ansprüche zu machen, wurde
das französische Konkordat die Brücke, Über die das päpstliche Recht in Europa, auch in Deutsch-
land, von neuem Einzug hielt. Nicht zum mindesten durch die erfolgreiche Arbeit des Papsttums
selbst. Diesem hatte die Mißhandlung durch den Korsen neue Sympathien zugeführt, indes die
würdige Haltung Pius' VII. sein moralisches Ansehen hob. Nach Rom zurückgekehrt, wo er
am 7. August 1814 (Bulle Sollicitudo animarum) alsbald den Jesuitenorden wiederherstellte,
aber auch die kurialen Behörden, insbesondere für die Inquisition und den Index, erhielt der
Papst, bei dem nunmehr wiederum die Gesandten der Mächte, in erster Linie der österreichische,
1 Der Papst protestierte in einer im Konsistorium vom 23. Mai 1802 gehaltenen Allokution.
Bgl. Boula yde la Meurthe, Recueil des protestations de la Cour de Rome contre les
articles organiques, Coll. de textes pour servir àA I’étude et à I’enseignement de ’histoire, 1906.