Full text: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Fünfter Band. (5)

358 Ulrich Stutz. 
Sechstes Kapitel. 
Das vatikanische Kirchenrecht. 
8§ 42. Die Wiederherstellung der Kirchenverfassung und die Ernenerung 
der gemeinrechtlichen Primatialgewalt. 
Zu Anfang des 19. Jahrhunderts befand sich die Organisation der katholischen Kirche in 
einem Zustand der Auflösung, der demjenigen des fränkischen Kirchentums zu Karl Martells 
Zeiten nicht unähnlich war. Jetzt wie damals kam es zunächst zum Wiederaufbau. 
. Treits ch#e# Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert, 5 Bde. 1879—94, besonders 
III 166 f 406 ff., IV 683 ff., V 276 ff.; Brück, Geschichte, der Natholischen Kirche in Deutsch- 
land? I II III-IV 12 (bearbeitet von Ki ß lin fo Goyau, LAllemagne 
religieuse, e catholicizme, IIV, 1905—1909; Fun uit Christentum und Kirche in 
der Neuzeit, Hinnebergs Kultur der Gegenwart I 4, 1, 1606; Ehrhard, Katholisches Ercheein 
tum und Kirche Westeuropas in der Neuzeit, ebenda- 1009; Ni ppold, Handbuch der neuesten 
Kirchengeschichte II , 1883, Kleine Schriften zur innern Geschichte des nal ebuch I, II, 1899; 
Sell, Die Entwickelung der katholischen Kirche im 19. Jahrhundert, 1898, Katholizismus und 
Protestantismus, 1908; Forbes, L'église catholique au 19e siecle, 1903; Kitte tZr, Les 6glises 
chrétiennes au matin du 20e siecle, 1912; Kremer-Auenrode, Aktenstücke zur Geschichte 
des Verhältnisses von Staat und Kirche im 19. hrhundert, 3 Teile, 1873—80 (auch im Staats- 
archiv von Aegidi und Klauhold XXIII, XXIV. mit 2 Suppl.); Friedberg, Die 
green (6 Wh Fleiner, über die Entwicklung des katholischen Kirchenrechts im 19. Jahr- 
unde 
Er vollzog sich vor allem mit Hilfe des neubelebten, für die Massen stets an die Formen 
der historisch überlieferten Bekenntniskirchen gebundenen, religiösen Sinnes, an dessen Wieder- 
erstehen die Ubersättigung mit Aufklärung, die Nöte der napoleonischen Kriege, später auch 
die Romantik wirksam arbeiteten. Er vollzog sich weiter unter der diesmal, entsprechend dem 
Charakter des modernen Staates, selbstverständlich durchaus eigennützigen Mitwirkung der 
Regierungen, die im Interesse der Wiederherstellung geordneter Zustände im Innern sich ver- 
anlaßt sahen, ihren katholischen Untertanen wieder zu einer kirchlichen Organisation zu ver- 
helfen, und die zur Neubegründung oder Wiederherstellung ihrer Rechte der Kirche und des 
Papsttums als der Zentralsonne der Legitimität nicht glaubten entbehren zu können. Hierbei 
war es von besonderer Bedeutung, daß Napoleon zur Sanierung der im Kehraus der franzö- 
sischen Revolution in größte Verwirrung gebrachten inneren Verhältnisse Frankreichs, zur 
Legitimation der von ihm usurpierten und noch zu usurpierenden Gewalt und als Werkzeug 
für seine hochfliegenden europäischen Herrschaftspläne die Kirche brauchte und mit ihr am 
15. Juli 1801 ein Konkordat schloß. In seinen Einzelheiten für den kirchlichen Teil keineswegs 
besonders günstig und durch die von Napoleon am 8. April 1802 eigenmächtig mit ihm zusammen 
veröffentlichten Articles organiques 1 in der praktischen Anwendung erheblich gefährdet, wahrte 
es doch selbst dem Allgewaltigen gegenüber das Prinzip und den Grundstock kirchlicher sowie 
päpstlicher Rechte, und zwar schon zu einer Zeit, als die Schläge, welche die Kirche treffen sollten, 
noch nicht einmal alle niedergegangen waren. Als dann vollends der gefährlichste Gegner fiel, 
und die Kurie es nur noch mit kleineren und kleinsten zu tun hatte, die zwar nicht übel Lust, 
aber um so weniger Geschick und Energie zeigten, napoleonische Ansprüche zu machen, wurde 
das französische Konkordat die Brücke, Über die das päpstliche Recht in Europa, auch in Deutsch- 
land, von neuem Einzug hielt. Nicht zum mindesten durch die erfolgreiche Arbeit des Papsttums 
selbst. Diesem hatte die Mißhandlung durch den Korsen neue Sympathien zugeführt, indes die 
würdige Haltung Pius' VII. sein moralisches Ansehen hob. Nach Rom zurückgekehrt, wo er 
am 7. August 1814 (Bulle Sollicitudo animarum) alsbald den Jesuitenorden wiederherstellte, 
aber auch die kurialen Behörden, insbesondere für die Inquisition und den Index, erhielt der 
Papst, bei dem nunmehr wiederum die Gesandten der Mächte, in erster Linie der österreichische, 
  
1 Der Papst protestierte in einer im Konsistorium vom 23. Mai 1802 gehaltenen Allokution. 
Bgl. Boula yde la Meurthe, Recueil des protestations de la Cour de Rome contre les 
articles organiques, Coll. de textes pour servir àA I’étude et à I’enseignement de ’histoire, 1906.
	        
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