80 $1. Entstehung des hohenzollernschen Gesamtstaates.
hohenzollernschen Gesamtstaat nicht den Absolutismus
der Bureaukratie. Ihn schreckte das Beispiel Frank-
reichs, wo in Wahrheit nicht der Wille des Königs,
sondern vier selbständige Minister geboten: ces quatre
rois ne s’entendent ni s’accordent jamais; l’un renverse
par jalousie ce que l’autre &Elöve par habilit6; point de
systöme, point de projet; le hazard gouverne (Pol. Test.
1752). Daher brach Friedrich der Große auch den von
seinem Vater in aller Schärfe geführten Kampf gegen
das ständische Element ab und suchte dasselbe, soweit
es ihm für die Leitung der Geschicke des _hohenzollern-
schen Gesamtstaates durch den einen selbständigen
Willen des Hohenzollernkönigs nicht hinderlich schien,
wieder zu einer gewissen Anteilnahme an der öflent-
lichen Verwaltung heranzuziehen. Den kräftigsten Teil
des ständischen Elements, den Landadel, behandelte
Friedrich der Große sogar als die eigentliche tragende
Säule seines Gesamtstaates.
Un souverain — sagt das politische Testament von
1752 — doit regarder comme son devoir de proteger la
noblesse qui fait le plus beau fleuron de sa couronne et
le lustre de son armee; et par cette raison il doit non
seulement les maintenir en repos, mais tächer de m’ame-
liorer leur etat et de les enrichir autant qu’il d&epend
de lui.
Gemäß diesen Prinzipien verbot Friedrich der Große
in den Anweisungen zu einer erneuerten Instruktion
des Generaldirektoriums seinen Beamten „bei Henken“,
die Edelleute mit Domänenprozessen hinfürder zu chika-
nieren; das Generaldirektorium solle „den Edelleuten
nicht allein gerechtigkeit wiederfahren lassen, sondern
Mihr lieber Selber unrecht thun. Den was ein kleiner
verlust vor mihr ist, ist dem Edel Man Einen großen
vortel; deßen Söhne das Landt Defendiren und die
Racce davon so guht ist, das sie auf alle art meritiret
Conserviret zu werden“. Die leitenden Stellen im
Zivil- wie im Militärdienst reservierte Friedrich der