Full text: Preußisches Staatsrecht.

33 81. Entstehung des hohenzollernschen Gesamtstaates. 
sondern das Ganze der Hohenzollernmonarchie als sein 
eigentliches Vaterland anzusehen habe, welchem auch 
ein jeder seiner „angeborenen Vasallen“ nach Kräften, 
wenn es gehe, als Militär oder als Zivilbeamter zu 
dienen schuldig sei, wenn er nicht ein „seiner Naissance 
unanständiges Betragen“ an den Tag legen wolle. Straf- 
edikte richteten sich daher gegen diejenigen Vasallen, 
welche ohne expresse königliche Erlaubnis in fremde 
Dienste treten oder sonst sich außerhalb Landes auf- 
halten sollten. Im Politischen Testament von 1752 be- 
kennt Friedrich der Große, daß er von vornherein be- 
strebt gewesen, den Adel aller seiner Provinzen zu 
einer von staatlichem Geist getragenen Einheit zu- 
sammenzufassen, ihm neben einem esprit de corps einen 
esprit de nation einzupflanzen: 
Pendant le cours de la premiere guerre je me suis 
donn6 tous les mouvements possibles pour faire passer 
le nom de Prussiens, pour apprendre & tous les ofliciers, 
que de quelque province qu'ils fussent, ils etaient tous 
censes Prussiens, et par cette raison que toutes ces pro- 
vinces, quoi qu’entrecoup6es, font un corps ensemble. 
Dieser den damaligen Zeitverhältnissen Rechnung 
tragenden Politik sowie der faszinierenden Helden- 
größe des „alten Fritz“ gelang es in der Tat, die voll- 
kommene Aussöhnung des ständischen Elements mit 
der Hohenzollernabsolutie zu erreichen. Opferfreudig 
blutete der Adel in den Kriegen Friedrichs des Großen. 
Der Bürger- und der Bauernstand waren im allgemeinen 
damals noch nicht zu dem Selbstgefühl gelangt, an der 
Bevorzugung des Adels rechten Anstoß zu nehmen. 
Man ging namentlich im Bürgerstande zufrieden dem 
privaten Erwerb nach und hatte im Grunde nichts 
gegen die Regierungsmaxime Friedrichs des Großen ein- 
zuwenden, daß der Bürgersmann eigentlich gar nicht 
merken dürfe, wenn der Fürst mit seiner Armee seine 
Schlachten schlage. Aus der Zufriedenheit aller Be- 
völkerungsklassen der hohenzollernschen Territorien
	        
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