vI Inhaltsverzeichnis.
8 3. Die Entstehung des preußischen Einheitsstaates
Die Idee des preußischen Einheitsstates. —
Die Stein-Hardenbergische Gesetzgebung. —
Beseitigung der Rechtsungleichheit nach Ge-
burtsstäinden. — Die Städteordnung vom
19. November 1808. — Die nette Ministerial-
verfassung (Staatsministerium, Staatskanzler). —
Die Reorganisation der Provinzialverwaltung. —
Die königliche Vollgewalt. — Das Prinzip der
Einheit des preußischen Staatsrechts. — Der
Staatsrat. — Neue Regelung des (Gesetzes-
publikation. — Königtum und Stände.
8 4. Der preußische Einheitsstaat als konstitu-
tionelle Monarchie . - - » 2: 2 2 22202.
Die publizistischen Anschauungen König
Friedrich Wilhelms IV. — Übergang von der
„absoluten“ zur „konstitutionellen Monarchie. —
Das Verfassungs-Vereinbarungsprinzip. — Die
belgische Konstitution. — Der Charakter des
Regierungsverfassungsentwurfs vom 20. Mai
1848. — Der Entwurf der Verfassungskommission
der Nationalversammlung. — Auflösung der
Nationalversammlung. — Die okt. V. vom
5. Dezember 1848. — Der Charakter der rev. V.
vom 31. Januar 1850. — Das „monarchische
Prinzip“. — Die Verfassung vom 31. Januar
1850 als „Staatsgrundgesetz“. — Gliederung der
rev. V.
8 5. Preußen als Gliedstaat des Deutschen Reiches
Der „bundesstaatliche“ Charakter des
Norddeutschen Bundes und des Deutschen
Reiches. — Der Souveränitätsbegriff. — Das
Wesen der Staatsgewalt:e — Preußen kein
souveräner Staat. — Reichskompetenz und
Gliedstaatskompetenz.
$ 6. Die drei Gewalten der preußischen Verfassung
Die Gewaltenlehre Montesquieus. — Die
drei Gewalten im hohenzollernschen Gesamt-
staat. — Schicksale des landrechtlichen Gesetzes-
begriffe. — Die drei Gewalten in der deutschen
Publizistik des 19. Jahrhunderts. — „Regierung“
in der preußischen Verfassung ein Gesamtbegriff
für die gesetzgebende, richterliche, vollziehende
Gewalt. — Das Wesen der richterlichen Ge-
walt. — Die Ausprägung der gesetzgebenden
Seite
65—82
82—108
108—113
114—148