Full text: Preußisches Staatsrecht.

vI Inhaltsverzeichnis. 
8 3. Die Entstehung des preußischen Einheitsstaates 
Die Idee des preußischen Einheitsstates. — 
Die Stein-Hardenbergische Gesetzgebung. — 
Beseitigung der Rechtsungleichheit nach Ge- 
burtsstäinden. — Die Städteordnung vom 
19. November 1808. — Die nette Ministerial- 
verfassung (Staatsministerium, Staatskanzler). — 
Die Reorganisation der Provinzialverwaltung. — 
Die königliche Vollgewalt. — Das Prinzip der 
Einheit des preußischen Staatsrechts. — Der 
Staatsrat. — Neue Regelung des (Gesetzes- 
publikation. — Königtum und Stände. 
8 4. Der preußische Einheitsstaat als konstitu- 
tionelle Monarchie . - - » 2: 2 2 22202. 
Die publizistischen Anschauungen König 
Friedrich Wilhelms IV. — Übergang von der 
„absoluten“ zur „konstitutionellen Monarchie. — 
Das Verfassungs-Vereinbarungsprinzip. — Die 
belgische Konstitution. — Der Charakter des 
Regierungsverfassungsentwurfs vom 20. Mai 
1848. — Der Entwurf der Verfassungskommission 
der Nationalversammlung. — Auflösung der 
Nationalversammlung. — Die okt. V. vom 
5. Dezember 1848. — Der Charakter der rev. V. 
vom 31. Januar 1850. — Das „monarchische 
Prinzip“. — Die Verfassung vom 31. Januar 
1850 als „Staatsgrundgesetz“. — Gliederung der 
rev. V. 
8 5. Preußen als Gliedstaat des Deutschen Reiches 
Der „bundesstaatliche“ Charakter des 
Norddeutschen Bundes und des Deutschen 
Reiches. — Der Souveränitätsbegriff. — Das 
Wesen der Staatsgewalt:e — Preußen kein 
souveräner Staat. — Reichskompetenz und 
Gliedstaatskompetenz. 
$ 6. Die drei Gewalten der preußischen Verfassung 
Die Gewaltenlehre Montesquieus. — Die 
drei Gewalten im hohenzollernschen Gesamt- 
staat. — Schicksale des landrechtlichen Gesetzes- 
begriffe. — Die drei Gewalten in der deutschen 
Publizistik des 19. Jahrhunderts. — „Regierung“ 
in der preußischen Verfassung ein Gesamtbegriff 
für die gesetzgebende, richterliche, vollziehende 
Gewalt. — Das Wesen der richterlichen Ge- 
walt. — Die Ausprägung der gesetzgebenden 
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