$ 3. Die Entstehung des preußischen Einheitestaates. 65
Entlassung ausgefallener Beschluß des Staatsrats jedes-
mal dem Landesherrn zur unmittelbaren Prüfung und
Bestätigung vorgelegt werden ($$ 99—10]).
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Die Entstehung des preußischen Einheitsstaates.
Die formelle Auflösung des deutschen Reichs-
verbandes anno 1806 schaffte die letzte Schranke hin-
weg, welche bisher der Umwandlung des hohenzollern-
schen Gesamtstaates in einen absoluten Einheitsstaat
unter Beseitigung des Staatscharakters der einzelnen
Territorien entgegengestanden. Aber erst nachdem die
Katastrophe von 1806/07 im Frieden zu Tilsit zu for-
mellem Abschluß gediehen, wurden die einleitenden
Schritte hierzu in der Überzeugung unternommen, daß
„auf einer recht zweckmäßigen Einrichtung der Grund-
verfassung des Inneren jetzt die Hoffnung und die
künftige Existenz des preußischen Staats beruhe.“ Und
vollendet konnte das Werk erst werden, nachdem durch
die Befreiungskriege der definitive Friede und eine
neue räumliche Umgrenzung der Hohenzollernherrschaft
erzielt war. Der erste, der den Gedanken des absoluten
preußischen Einheitsstaates präzise aussprach, war
Hardenberg in seiner Denkschrift vom September
1807 über die Reorganisation des preußischen Staats:
„Daß man dem Provinzial-Charakter nicht Gewalt
anthun und aus Sucht, Alles in eine Form, besonders in
eine nicht passende, zu zwingen, nicht überall alle Ein-
richtungen und Vorschriften auf gleiche Weise geltend
machen müsse, damit bin ich vollkommen einverstanden.
Doch scheint es mir weise, dem Ganzen einen einzigen
National-Charakter aufzuprägen. Die Verwaltung nach
Provinzen würde ich diesem nach nicht beibehalten, die
Verwaltungsdepartements nach den natürlichen Verhält-
nissen abteilen und einem jeden eine Kammer vorsetzen.
Der ganze Staat heiße künftig Preußen. In diesem Namen
fließe der eigentliche Preuße, der Pommer, Brandenburger
Hubrich, Preußen. 5