1018 Abschnitt XVIII. Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.
hange vom Gekröse. Der Mastdarm wird alsdann vor seinem Beckenstücke abge-
schnitten.
Nach der Herausnahme des Darmes aus der Bauchhöhle werden sämmtliche
Darmabschnitte hintereinander aufgeschlitzt. Alsdann wird die Milz vom Netze abge-
löst und das Retz herausgeschnitten.
Die Untersuchung der in der Bauchhöhle befindlichen Organe und die weitere
Sektion ist in der beim Pferde angegebenen Weise auszuführen.
Hals.
§. 22. Es wird zunächst der Zustand der großen Gefäße und Nervenstämme
ermittelt. Darauf wird der Kehlkopf im Zusammenhange mit der Zunge, dem
Gaumensegel, der Luftröhre, dem Schlundkopfe und der Speiseröhre herausgenommen
und alle Organe nach dem Aufschneiden untersucht. Die Prüfung erstreckt sich ferner
auf die Schilddrüsen, die Lyomphdrüsen am Halse und die Speicheldrüsen.
Schließlich ist das Verhalten der Halswirbelsäule und der Halsmuskeln fest-
zustellen.
Kopfhöhle.
§. 23. Für die Oeffnung der Kopfhöhle ist es nothwendig, daß die Haut vom
Kopfe abgezogen und der letztere von der Wirbelsäule abgeschnitten wird. Nachdem
hierauf die auf der Schädeldecke liegenden Weichtheile untersucht und abgelöst worden
sind, wird die Schädeldecke durch Sägeschnitte getrennt. Nur wenn eine Säge nicht
beschafft werden kann, darf ein Meißel benutzt werden. An der Schädeldecke wird die
Oberfläche, die Schnittfläche und die Innenfläche geprüft. Dann wird die harte Hirn-
haut an der äußeren und inneren Oberfläche untersucht. Ferner wird das Verhalten der
vorliegenden Theile der weichen Hirnhaut bestimmt. Nächstdem wird das Gehirn aus der
Kopfhöhle herausgenommen und die Beschaffenheit der weichen Hirnhaut an den
Seitentheilen und dem Grunde des Gehirus, sowie der harten Hirnhaut an den
entsprechenden Theilen des Schädels festgestellt.
Hieran schließt sich die Untersuchung der Blutleiter.
Nachdem Größe und Gestalt des Gehirns geprüft worden sind, werden sofort
die Seitenhöhlen des Gehirns eröffnet.
Man ermittelt den Inhalt und die Ausdehnung der Seitenhöhlen, die Be-
schaffenheit ihrer Wandungen und der Adergeflechte.
Ferner legt man eine Reihe glatter Schnitte durch die Halbkugeln des Großhirns,
durch die gestreiften Körper, die Sehhügel, die Vierhügel, das kleine Gehirn und das
verlängerte Mark und beschreibt die Beschaffenheit dieser Theile. Dabei ist die Aus-
dehnung der dritten und vierten Hirnkammer zu berücksichtigen.
Schließlich untersucht man, nachdem die harte Hirnhaut entfernt worden ist, die
Knochen am Grunde und an den Seitentheilen des Schädels.
5. 24 Hieran schließt sich die Untersuchung der auf den Gesichtsknochen liegenden
Weichtheile, der Ohrspeicheldrüse, des Seh= und Gehörorgans. Nachdem ferner der
Unterkiefer vom Oberkiefer entfernt worden ist, werden die Zähne, der harte und
weiche Gaumen und die Schleimhaut der Backen geprüft. Dann wird der Oberkiefer
der Länge nach und zwar dicht neben der Nasenscheidewand durchgesägt, die Nasen-
scheidewand herausgeschnitten und die Schleimhaut der Nasenhöhlen untersucht.
Schließlich ist die etwa nothwendige Oeffnung der Stirn- und Oberkieferhöhlen,
um deren Inhalt und Beschaffenheit zu ermitteln, und die genauere Untersuchung
aller Kopfknochen auszuführen.
§. 25 Die Untersuchung der Extremitäten hat im Allgemeinen zu geschehen im
Anschlusse an die anatomische Anordnung der Theile und an etwa vorhandene, im
einzelnen Falle schon von außen sich kennzeichnende Abnormitäten derselben, insbe-
sondere ist bei den infektiösen Krankheiten zu berücksichtigen das Verhalten der großen
Blutgefäße, die unter Umständen ihrem ganzen Verlaufe nach freipräparirt und eröffnet
werden müssen, der großen Lymphgefäße mit den sich anschließenden Lymphdrüsen, die
steis durch Einschneiden genan untersucht werden müssen, und der großen Gelenke.
Hieraus ergiebt sich, daß die zur Untersuchung der Weichtheile der Extremitäten
zu führenden Hauptschnitte möglichst in einer dem Verlaufe der Blut- und Lymph
gefäßstämme entsprecheuden Richtung geführt werden müssen, und daß die Untersuchung
der Gelenke, deren zweckmäßigste Oeffnung meist durch Querschnitte zu vollziehen ist,
gewöhnlich zuletzt erfolgen muß.