106 Abschnitt III. Militäranwärter.
sofern die erforderlichen Kenntnisse des Schiffahrts-, Maschinen= und Baggerbetriebes
nachgewiesen werden.
Magazinverwalter und Hasenbauschreiber, Schloßbaumaterialienverwalter.
Kanaloberaufseher und Flößereikontroleur, Leuchtfeueroberwärter, Lagerhosverwalter,
Fährmeister, Strommeister, Wehr- und Schleusenmeister, Steuerleute, Ballastmeister
Maschinenführer am oberländischen Kanal, Maschinenmeistergehülfen, Obersteuermann,
Krahnmeister, Brückenmatrosen, Stackmeister, Brückenaußzieher.
Bei der Ruhrschiffahrts= und Ruhrhafenverwaltung: Hafenkassen-
rendant, Hafenkassenassistent, — mindestens zur Hälfte. Hafenmeister, Strommeister
Hafenpolizeisergeanten, Schleusenmeister.
Bei der Kgl. Kanalkommission zu Münster: Büreaubeamte, — min-
destens zur Hälfte.
V. Ministerium für Handel und Gewerbe.
1. Handels= und Gewerbeverwaltung, gewerbliches Unterrichts-
wesen, Porzellan-Manufaktur: Sekretäre und 'Magazinverwalter bei der
Kgl. Porzellanmanufaktur zu Berlin, Büreaubeamte bei der Zeichenakademie zu
Hanau, — mindestens zur Hälfte.
2. Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung: Sekretäre und GBuch-
balter, sowie Assistenten und Büreaudiätarien bei den Provinzial= und Lokalverwal-
tungen, Revierbüreauassistenten und Revierdiätarien, Faktoren, Schichtmeister und
etatsmäßige Assistenten auf den staatlichen Berg-, Hütten- und Salzwerken, Ver-
waltungsbeamte bei der geologischen Landesanstalt und Berg-Akademie in Berlin
soweit für sie eine besondere technische oder wissenschaftliche Vorbildung nicht erfordert
wird, — mindestens zur Hälfte. — Telegraphisten und Telegraphengehülfen, Hütten.
vögte, Platzmeister und Visitatoren, Waagemeister, Salzausgeber, Materialienabnehmer
und Materialienansgeber, Steinanweiser, Kohlenmesser und Wächter aller Art (mit
Ausschluß der auf den fiskalischen Stein= und Braunkohlengruben erforderlichen Funk.
tionäre dieser Art, welche aus den wegen vorgerückten Alters zur Grubenarbeit nicht
mehr tüchtigen Bergleuten zu entnehmen sind), Bademeister bei der Sool-Badeanstalr
zu Elmen.
Hafenmeister — ausschließlich, mit Ausnahme der selbständigen Hafenvorsteher-
stellen zu Harburg, Geestemünde, Emden und Leer.
Hafenpolizeisekretäre, — mindestens zur Hälfte.
Untere Schiffahrts= und Hafenpolizeibeamte (Hafenpolizeisergeanten, Revierschutz-
männer, Hafen--, Kanal-, Strom- und Schiffahrts-Aufseher, Strompolizeiausseher
Hafenwächter und Boten). v
ootsenamtsassistenten, Seelootsen, Stromlootsen, Revierlootse, ausschließlich für
Militäranwärter der Marine; diese Stellen können auch mit Nichtanwärtern besetzt
werden, falls die sich bewerbenden Militäranwärter der Marine das 36. Lebensjahr
überschritten haben.
di G#echnungsführer und Büreaubeamte bei den Eichungsämtern, — mindestens
te Hälfte.
Bleichschreiber bei der Musterbleiche zu Sohlingen.
VI. Justiz-Ministerium.
1. Gerichte und Staatsauwaltschaften: Gerichtsvollzieher
Etatsmässige Gerichtsschreibergehülfen bei den Landgerichten und den Amts-
gerichten und etatsmässige Assistenten bei den Staatsanwaltschaften der Land.
gerichte und Amtsgerichte, mit Ausnahme der Stellen, die für Dolmetscher
bestimmt und für die als Dolmetscher dqualifizirte Civilanwärter vorhanden sind.
Aeltere dualiflzirte Militäranwärter haben auch für diese Stellen den Vorrang.
Von den im Oberlandesgerichtsbezirke überhaupt vorhandenen Stellen der
dütarischen Gerichtschreibergehülfen bei den Landgerichten und Amtsgerichten
und von den ditarischen Assistenten bei den Staatsanwaltschaften der Land-
gerichte und Amtsgerichte der fünfte Theil 7.
2. Gefängniß-Verwaltung. Gefängnißinspektoren, Gefängnißoberausseher,
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1) Res. 23. März 1896 (J. M. Bl. S. 97).