108 Abschnitt III. Militäranwärter.
zu Eberswalde und Münden 1). Waldwärter, Torf-, Wiesen-, Wege= und Flößwärter,
soweit diese Stellen nicht mit Forstversorgungsberechtigten bezw. mit auf Forstver-
sorgung dienenden Anwärtern der Jäger-Bataillone besetzt werden können ?.
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten.
1. Bei sämmtlichen Verwaltungen: Maschinisten, Heizer, Röhrmeister
und sonstige gleichartige Stellen.
2. Konsistorien: Büreaubeamte, — mindestens zur Hälfte.
3. Provinzial-Schul-Kollegien: *Büreaubeamte, — mindestens zur Hälfte.
4. Universitäten: Büreau= und Kassenbeamte, — zu Drei Vierteln mit
Ausnahme der Stellen der Rendanten und Quästoren. #
5. Lehrerinnen-Seminar zu Droyssig: Rendant, — alternirend, d. h.
zwischen Militär= und Civilanwärter abwechselnd.
6. Kunstgewerbemuseum zu Berlin: Sekretär der Unterrichtsanstalt, — aus.
schließlich, insofern unter den Bewerbern sich eine qualifizirte Persönlichkeit dazu befindet.
7. Kgl. National-Gallerie: Büreaubeamte, — mindestens zur Hälfte.
8. Kgl. Bibliothek: Büreaubeamte, — mindestens zur Hälfte.
9. Kgl. meteorologisches Institut zu Berlin nebst Observatorien
bei Potsdam: * Büreaubeamte, — mindestens zur Hälfte.
10. Kgl. Akademie der Künste: Büreaubeamte, — mindestens zur Hälfte
mit Ausnahme der Stellen der beiden ständigen Sekretäre bei der Akademie.
11. Technische Hochschulen: FBüreaubeamte, — mindestens zur Hälfte.
12. Königliche Charité und Institut für Infektionskrankheiten zu
Berlin. Büreaubeamte — mindestens zur Hälfte. Oekonomie-- und Stations-
Beamte — zu drei Vierteln.
13. Unter Staatsverwaltung stehende Stiftungsfonds. Büreau-
beamte — mindestens zur Hälfte.
14. Kirchliche Institute, welche aus staatlichen oder städtischen
Fonds unterhalten werden. Die Stellen der Küster und Organisten, sofern
solche nicht zugleich öffentliche Lehrer sind, der Kalkanten, Kirchendiener, Glöckner
Todtengräber und andere niedere Kirchenbediente. v5
X. Kriegs-Ministerium.
1. Verwaltung des Zeughauses in Berlin. Sekretär und Registrator,
Oberzeugwart, Zeugwarte?), Maschinist und Heizer.
2. Potsdamsches großes Militär-Waisenhaus. a) Hauptkasse zu
Berlin endant, Kontroleur und Kassirer.
b) Militär-Waisenhaus zu Potsdam. Rendant, Sekretär, Kontroleur,
— 2 *Haus-Inspektor, Bekleidungs-Inspektor, Heilgehülfe, Brot-
neider.
e) Militär-Mädchen-Waisenhaus zu Schloß Pretzsch. Nendaut,
FKontroleur.
—..— — —
Gesetz, betreffend die Besetzung
der Subaltern- und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung der
LKommnnalverbände mit Militäranwärtern.
Vom 21. Juli 1892 (G. S. S. 214))
§. 1. Die Subaltern= und Unterbeamtenstellen') in der Verwaltung der
1) Die Stellen werden bei eintretender Erledigung ausgeschrieben.
:2) Die etätsmäßigen Stellen der Kgl. Forstkassenrendanten sind für die aus
dem Militärstande hervorgegangenen Beamten in gleicher Weise, wie für die aus dem
Civilstande hervorgegangenen erreichbar, wenn sie die erforderliche Befähigung besitzen.
3) Die Zeugwartstellen werden im Wege des Aufrückens nur mit Wächtern bei
der Verwaltung des Zeughauses besetzt.
4) Kommentar von Mahraun, Berlin 1893. Ausf. Anw. 30. Septbr. 1892