404 Abschnitt VI. Kompetenz der Polizeibehörden.
Gewerbe= und Markt-Polizei.
Das Recht der Polizei die zur Abwendung der dem Publikum oder einzelnen
Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahren erforderlichen Anstalten zu treffen, ist
bei den auf Grund des §S. 16 R. G. O. genehmigten Anlagen dahin beschränkt, daß
die Grenzen des polizeilichen Einschreitens durch die Genehmigung bestimmt werden,
Erk. O. V. G. 1. Juli 1895 (P. V. Bl. XVII. 147).
Die Polizei kann einschreiten
gegen nicht genehmigungspflichtige Anlagen, deren Betrieb das Publikum in gesund-
heitlicher Beziehung gefährden kann, Erk. O. V. G. 12. Nov. 1891 (P. V. Bl.
XIII. 473), 12. Febr. 1895 und 1. Mai 1895 (Bochmann, Mitth. I. 232 und
II. 90)
gegen Rauchentwicklung sofern dadurch die Gesundheit der Anwohner gefährdet wird,
Erk. O. V. G. 1. Okt. 1890 (P. V. Bl. XIII. 259) und 1. Mai 1895 (Bochmann,
Mitth. II. 113)
gegen die Verbreitung der von einer Fabrik bezw. Abdeckerei ausgehenden gesundheits-
schädlichen Ausdünstungen, Erk. O. V. G. 27. Okt 1890 (Bochmann, Rechtsgr.
S. 478) und 17. Juni 1895 (Bochmann, Mitth. II. 124)
gegen die durch ein Käsegeschäft hervorgerufene Ausdünstung, Erk. O. V. G. 20. Nov.
1893 (P. V. Bl. XV. 160)
gegen das für die Anwohner gesundheitsschädliche Geräusch, das durch den Betrieb
einer Feilenhauerei, einer Schmiede, einer Schlosserei, einer nicht konzessionspflichtigen
Sägeeinrichtung, durch das Behämmern von Eisentheilen auf einem Ambos in einem
theils bedeckten theils unbedeckten Raume entsteht, Erk. O. V. G. 15. Febr., 25. Juni
1894 (P. V. Bl. XV. 585), 16. März 1895 (P. V. Bl. XVII. 298), 23. Sept.
1895 (Bochmann, Mitth. II. 274)
gegen Firmenschilder, die in dem Publikum den Irrthum erwecken, der Inhaber des
Geschäfts sei im Besitze der zu einem bestimmten Gewerbe erforderlichen Erlaubniß,
Erk. O. V. G. 1. Aug. 1876, 14. Dez. 1878 und 9. Febr. 1881 (E. O. V. I. 319,
IV. 342 und M. Bl. 1881 S. 80), 16. Juni 1892 und 10. Juni 1895 (E. O. V.
XXI. 271, XXVIII. 326)
gegen Hausschilder, in denen sich eine Person unbefugt als Arzt rc. bezeichnet, Erk.
O. V. G. 25. Juni 1888 (P. B. Bl. X. 301)
gegen den Gebrauch der Bezeichnung „Post“ in Bekanntmachungen und Betriebs-
mitteln einer mit der Reichspost konkurrirenden privaten Verkehrsanstalt, Erk. O. V.
G. 14. Nov. 1887 (E. O. V. XV. 427)
gegen den Vertrieb geldähnlich hergestellter Spielmarken, Medaillen und anderer in den
Verkehr gebrachter Fabrikate, wenn sie wegen ihrer Aehnlichkeit mit einer gangbaren
Münze #n. Eruuschungen geeignet erscheinen, Erk. O. V. G. 12. Okt. 1889 (E. O. V.
VIII.
Die Polizei kann verbieten
die Aufstellung von Karussels, Rutschbahnen 2c., Erk. O. V. G. 28. Nov. 1895
(Bochmann, Mitth. II. 285)
das Auskochen von Knochen und Fett, sowie das Trocknen von Flechsen auf einer
Abdeckerei, Erk. O. V. G. 16. April 1894 (P. V. Bl. XV. 431)
die Benutzung eines Grundstückes bezw. des Bodens eines an der Straße stehenden
Hauses zum Trocknen von Thierfellen, Erk. O. V. G. 22. Sept. 1890 und 16. April
1891 (Bochmann, Rechtsgr. S. 480 f.)
das Lagern von Fellen und Häuten auf einem Grundstück, Erk. O. V. G. 13. Dez.
1894 (Bochmann, Mitth. I. 176)
das Anfahren und Lagern von eingesalzenen Fellen, von denen noch Blut abläuft und
die einen erheblichen Fäulnißgeruch verbreiten. Das gewerbsmäßige Einsalzen unge-
gerbter Thierfelle und deren Aufbewahrung bis zu ihrer Zurichtung zum Verkauf ist
an vorgängige Genehmigung gebunden, Erk. O. V. G. 5. Nov. 1894 (Bochmann,
Mitth. I. 164)