Abschnitt VI. Polizei-Uniform. 467
II. Dienstanzug der Polizei-Kommissarien.
1. Der Rock ist in der Farbe des Tuchs, der Aufschläge und Vorstöße von dem
der Schutzmänner nicht verschieden. Zu Kragen und Aufschlägen wird dunkelblauer
Sammet verwendet. Der Kragen ist mit einer Stickerei in Silber und Schwarz nach
der anliegenden Zeichnung #) versehen.
Auf der Schulter wird ein nach beiliegender Zeichnung 0 angefertigtes Schulter-
geflecht in Silber und Schwarz getragen. Dasselbe ist auf einer Unterlage von
dunkelblauem Sammet mit hellblauen Vorstößen, welche in der Aermelnaht zum
Anknöpfen an die Schulter eingerichtet ist, fest aufgenäht und mit dem Königlichen
Wappen und der Krone versehen. Als Interimsuniform kann derselbe Rock ohne
Stickerei getragen werden ?.
2. Die Beinkleider unterscheiden sich in Farbe und Schnitt nicht von denen
der Schutzmänner.
3. Der Paletot ist von dunkelgrauem Tuch von der Form, wie ihn die Offiziere
der Armee tragen. Der hohe Umschlagkragen ist auf der inneren Seite von dunkel-
blauem Tuch, auf der äußeren Seite von blauem Sammet wie der Uniformskragen
und mit hellblauem Paspoil versehen. Die Knöpfe sind weiß und glatt. Anstatt
des Paletots kann von den Polizei-Kommissarien ein dunkelgrauer Mantel mit gleichen
Abzeichen am Kragen, wie die oben beschriebenen, getragen werden.
4. Der Helm hat die Form wie die der Schutzmänner. Derselbe zeigt den
heraldischen gekrönten Adler in Silber mit goldenem Königlichen Namenszuge. Auf
den von der Helmspitze auslaufenden vier Bügeln befindet sich je ein goldener Stern
als Helmschraube. Die Spitze selbst ist reicher verziert, als die auf den Helmen der
Schutzmänner.
Die Mütze hat die Form wie die Mütze der Offiziere von der Armee. Sie ist
von dunkelblauem Tuch mit dunkelblauem Sammetstreifen und hellblauen Vorstößen.
An der Mütze wird die preußische Kokarde und über derselben das Königliche Wappen-
schild mit Krone getragen.
5. Der Säbel der Polizei-Kommissarien ist von der Form wie der Säbel der
Füsilier-Offiziere, jedoch mit weißen Beschlägen. Er wird an einem schwarzledernen
Unterkoppel und zwei Tragriemen mit weißen Löwenkopf-Beschlägen entweder am
Hoken hochaufgehängt oder herabhängend so getragen, daß der Säbel die Erde nicht
berührt. Am Säbel ist das goldene Portepee befestigt).
Diejenigen Polizei-Kommissarien, welche noch aktive Offiziere in der Armee oder
mit der Berechtigung zum Tragen der Offiziers-Uniform aus derselben ausgeschieden
sind, können anstatt des goldenen ein silbernes Portepee tragen.
III. Dienstanzug der Polizei-Inspektoren.
1. Der Rock der Polizei--Inspektoren unterscheidet sich von dem der Polizei-
Kommissarien nur durch die Form der Stickerei auf dem Kragen und durch die
Stickerei auf den Aermeln nach den beiliegenden Zeichnungen V und VI1), sowie
durch das in der beiliegenden Zeichnung VIII) vorgestellte Schultergeflecht. Das
letztere besteht aus dreifach zusammengenähten geflochtenen Schnüren in Silber und
Schwarz und zeigt unter dem Wappen mit der Krone vergoldete Sterne2). Als
Interimsrock?) kann derselbe Rock ohne Stickerei, nur mit einem versilberten Stern
auf dem Kragen einen Zoll von dem äußersten Rande getragen werden.
2, 3, 4, 5 ebenso wie bei den Polizei-Kommissarien.
6. Die Polizei-Inspektoren, welche etatsmäßig beritten sind, tragen, wenn sie zu
Pferde erscheinen, anstatt der tuchenen Beinkleider schwarze wildlederne Reithosen,
anstatt der kurzen Stiefeln Reiterstiefel, anstatt des sub 5 gedachten Säbels den
1) Hier nicht angegeben.
2) Abgeändert durch die zu B. abgedruckte K. O. 13. Juni 1894 (M. Bl. S. 117).
3) K. O. 27. Juli 1889 (M. Bl S. 159) und Res. 31. Jan. 1854 (M. Bl.
S. 66): Beamte, welche der Reserve oder Landwehr als Offtizier angehören oder bei
ihrem Ausscheiden aus dem Heere die Genehmigung zum Tragen der Militär-Unisorm
erhalten haben, sind berechtigt, das zu der letzteren gehörige silberne Portepee auch zur
Civil-Uniform anzulegen.
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