Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Erster Band. (1)

Abschnitt VI. Polizei-Uniform. 467 
II. Dienstanzug der Polizei-Kommissarien. 
1. Der Rock ist in der Farbe des Tuchs, der Aufschläge und Vorstöße von dem 
der Schutzmänner nicht verschieden. Zu Kragen und Aufschlägen wird dunkelblauer 
Sammet verwendet. Der Kragen ist mit einer Stickerei in Silber und Schwarz nach 
der anliegenden Zeichnung #) versehen. 
Auf der Schulter wird ein nach beiliegender Zeichnung 0 angefertigtes Schulter- 
geflecht in Silber und Schwarz getragen. Dasselbe ist auf einer Unterlage von 
dunkelblauem Sammet mit hellblauen Vorstößen, welche in der Aermelnaht zum 
Anknöpfen an die Schulter eingerichtet ist, fest aufgenäht und mit dem Königlichen 
Wappen und der Krone versehen. Als Interimsuniform kann derselbe Rock ohne 
Stickerei getragen werden ?. 
2. Die Beinkleider unterscheiden sich in Farbe und Schnitt nicht von denen 
der Schutzmänner. 
3. Der Paletot ist von dunkelgrauem Tuch von der Form, wie ihn die Offiziere 
der Armee tragen. Der hohe Umschlagkragen ist auf der inneren Seite von dunkel- 
blauem Tuch, auf der äußeren Seite von blauem Sammet wie der Uniformskragen 
und mit hellblauem Paspoil versehen. Die Knöpfe sind weiß und glatt. Anstatt 
des Paletots kann von den Polizei-Kommissarien ein dunkelgrauer Mantel mit gleichen 
Abzeichen am Kragen, wie die oben beschriebenen, getragen werden. 
4. Der Helm hat die Form wie die der Schutzmänner. Derselbe zeigt den 
heraldischen gekrönten Adler in Silber mit goldenem Königlichen Namenszuge. Auf 
den von der Helmspitze auslaufenden vier Bügeln befindet sich je ein goldener Stern 
als Helmschraube. Die Spitze selbst ist reicher verziert, als die auf den Helmen der 
Schutzmänner. 
Die Mütze hat die Form wie die Mütze der Offiziere von der Armee. Sie ist 
von dunkelblauem Tuch mit dunkelblauem Sammetstreifen und hellblauen Vorstößen. 
An der Mütze wird die preußische Kokarde und über derselben das Königliche Wappen- 
schild mit Krone getragen. 
5. Der Säbel der Polizei-Kommissarien ist von der Form wie der Säbel der 
Füsilier-Offiziere, jedoch mit weißen Beschlägen. Er wird an einem schwarzledernen 
Unterkoppel und zwei Tragriemen mit weißen Löwenkopf-Beschlägen entweder am 
Hoken hochaufgehängt oder herabhängend so getragen, daß der Säbel die Erde nicht 
berührt. Am Säbel ist das goldene Portepee befestigt). 
Diejenigen Polizei-Kommissarien, welche noch aktive Offiziere in der Armee oder 
mit der Berechtigung zum Tragen der Offiziers-Uniform aus derselben ausgeschieden 
sind, können anstatt des goldenen ein silbernes Portepee tragen. 
III. Dienstanzug der Polizei-Inspektoren. 
1. Der Rock der Polizei--Inspektoren unterscheidet sich von dem der Polizei- 
Kommissarien nur durch die Form der Stickerei auf dem Kragen und durch die 
Stickerei auf den Aermeln nach den beiliegenden Zeichnungen V und VI1), sowie 
durch das in der beiliegenden Zeichnung VIII) vorgestellte Schultergeflecht. Das 
letztere besteht aus dreifach zusammengenähten geflochtenen Schnüren in Silber und 
Schwarz und zeigt unter dem Wappen mit der Krone vergoldete Sterne2). Als 
Interimsrock?) kann derselbe Rock ohne Stickerei, nur mit einem versilberten Stern 
auf dem Kragen einen Zoll von dem äußersten Rande getragen werden. 
2, 3, 4, 5 ebenso wie bei den Polizei-Kommissarien. 
6. Die Polizei-Inspektoren, welche etatsmäßig beritten sind, tragen, wenn sie zu 
Pferde erscheinen, anstatt der tuchenen Beinkleider schwarze wildlederne Reithosen, 
anstatt der kurzen Stiefeln Reiterstiefel, anstatt des sub 5 gedachten Säbels den 
  
1) Hier nicht angegeben. 
2) Abgeändert durch die zu B. abgedruckte K. O. 13. Juni 1894 (M. Bl. S. 117). 
3) K. O. 27. Juli 1889 (M. Bl S. 159) und Res. 31. Jan. 1854 (M. Bl. 
S. 66): Beamte, welche der Reserve oder Landwehr als Offtizier angehören oder bei 
ihrem Ausscheiden aus dem Heere die Genehmigung zum Tragen der Militär-Unisorm 
erhalten haben, sind berechtigt, das zu der letzteren gehörige silberne Portepee auch zur 
Civil-Uniform anzulegen. 
30'
	        
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