Object: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 76. 1115 
Muster 31. 
Eingegangen den 19 (Ausführungsbestimmungen 8 163) 
Nrer. des Anmeldunge bchs. 
(Amtsstempelabdruck) 
Kufstellung 
  
.............................................................. zu 
über sämtliche den bei ihr zur Überwachung der Geschäftsführung bestellten Personen (Mitgliedern 
des Aussichtsrats oder des Grubenvorstandes usw.) für das Geschäftsjahr 
vom 117. 19.. bis ten 19 
gewährte Vergütungen. 
*) Die Jahresversammlung fand statt 
—— —— 0— —aaa9 19 
Die Jahresbilanz wurde festgestellttt. Aöö9 
  
  
  
*) Bemerkung. Die Aufstellung ist ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich gewährten Ver- 
gütung spätestens am 10. Tage nach der Genehmigung der Jahresbilanz durch die Generalversammlung, bei Gesellschaften 
mit beschränkter Haftung spätestens am 10. Tage nach der Feststellung der Jahresbilanz durch die Gesellschafter der zuständigen 
Steuerstelle in doppelter Ausfertigung einzureichen. 190.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.