808 Abschnitt XIII. Personenstand und Cibvilehe.
register nur dann eingetragen werden, wenn dieselbe vor dem Standesbeamten
oder in einer gerichtlich oder notariell aufgenommenen Urkunde erklärt ist.
§. 26. Wenn die Feststellung der Abstammung eines Kindes erst nach
Eintragung des Geburtsfalles erfolgt oder die Standesrechte durch Legitimation
Annahme an Kindesstatt oder in anderer Weise eine Veränderung erleiden, so
ist dieser Vorgang, sofern er durch öffentliche Urkunden nachgewiesen wird, auf
Antrag eines Betheiligten am Rande der über den Geburtsfall vorgenommenen
Eintragungt) zu vermerken.
§. 27. Wenn die Anzeige eines Geburtsfalles über drei Monate verzögert
wird, so darf die Eintragung nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach
Ermittelung des Sachverhalts erfolgen.
Die Kosten dieser Ermittelung sind von demjenigen einzuziehen, welcher
die rechtzeitige Anzeige versäumt hat.
Dritter Abschnitt. Erfordernisse der Eheschließung).
. 28. Zur Eheschließung ist die Einwilligung und die Ehemündigkeit
der Eheschließenden erforderlich.
Die Ehemündigkeit des männlichen Geschlechts tritt mit dem vollendeten
Zu Anmerkung 1 auf S. 807.
nur zuständig derjenige Standesbeamte ist, der den Geburtsakt aufnimmt oder auf-
genommen hat, — oder der nachträglich den Heiratbsakt aufnehmende Standesbeamte.
Es fehlt an einem Anhalt für die Annahme, daß die Anerkennung der Vaterschaft an
irgend einer anderen Stelle der Register ihren Platz finden könne, Rek.
20. Mai 1878 (M. Bl. S. 115), Erk. 26. Juli 1880 (E. K. II. 301). In
das Geburtsregister darf die Anerkennung nur bei dem Standesamte eingetragen
werden, in dessen Bezirke das Kind geboren ist, E. Crim. XVIII. 15. Vergl. §. 26.
Wer vor dem Standesbeamten die Vaterschaft eines als unehelich geborenen im
Standesregister eingetragenen Kindes auerkennt, dessen Vater er nicht ist, unterliegt
der Bestrafung gemäß §5. 169 und 271 des Str. G. B., Erk. R. G. 10. Nov.
1879 (E. Crim. I. 9).
1) Der in §. 26 erwähnte Vermerk über den eine Veränderung in den Standes-
rechten des Kindes verursachenden Vorgang ist stets nur von demjenigen Standes-
beamten einzutragen, in dessen Registern der Geburtsakt sich eingetragen findet.
Eine solche Eintragung setzt den Antrag eines Betheiligten bei dem hiernach
zuständigen Standesbeamten voraus, Res. 15. Febr. 1876 (M. Bl. S. 62).
Die Aenderung des Familiennamens kann später am Rande eingetragen werden
ohne besondere Genehmigung der Aussichtsbehörde, Res. 12. März 1887 (M. Bl. S. 91).
2) Deutsches Eheschließungsrecht nach amtlichen Ermittelungen, von Dr. Stölzel,
Berlin, 3. Aufl. 1876, ist den Standesbeamten zur Informirung über die betreffenden
Rechtsgrundsätze amtlich empfohlen worden.
Die Siandesbeamten können nicht angehalten werden, für Personen, welche im
Auslande eine Ehe schließen wollen, ein Attest darüber auszustellen, daß der frag-
lichen Eheschließung ein Hinderniß nicht entgegenstehe. Dagegen liegt es für der-
artige Fälle der Ortspolizeibehörde ob (eventuell) die Bescheinigung dahin auszustellen,
daß, soviel die angestellten Ermittelungen ergeben haben, der beabsichtigten Ehe-
schließung im Auslande ein gesetzliches Hinderniß nicht entgegenstehe, Res. 12. Juni
1879 (M. Bl. 1880 S. 2).
Res. 25. Dez. 1882 (M. Bl. 1883 S. 4): Die Gesetzgebung des Eheschließungs-
ortes ist für die Form der Eheschließung maßgebend — nicht aber bezüglich der
materiellen Erfordernisse der letzteren (Ehemündigkeit, Einwilligung der Eltern, Ehe-
verbote 2c.). Ein nach den Gesetzen seines Wohnorts mit 18 Jahren ehemündiger
Franzose kann von der Eheschließung im Deutschen Reich nicht deshalb ausge-
schlossen werden, weil nach dem Reichsges. 6 Febr. 1875 die Ehemündigkeit erst mit
dem vollendeten zwanzigsten Lebensjahre eintritt. In gleicher Weise kann auch von
einem im Deutschen Reich nicht domizilirenden Engländer die Beibringung einer
elterlichen Einwilligung nicht verlangt werden, deren er nach dem für seine Rechis-
fähigkeit maßgebenden Englischen Rechte nicht bedarf. Bei Eheschließungen deutscher
Frauen mit Ausländern sollen die Standesbeamten jene auf den durch die Ver-