g 11-14 Anlage IV (Wiegendrucke) 155
dreimal gebrochen sind, wird das Format als Folio (2°),
Quart (4°) oder Oktav (8°) bezeichnet. Die Art der
Brechung ist aus den Wasser- und Drahtlinien, auch aus
der Stellung der Wasserzeichen im Papier zu erkennen.
2. Sind die Bogen eines Druckes verschieden gebrochen,
so werden beide Formate angegeben, z. B. 4° und 2°.
B. DIE KOLLATION
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Die Kollation besteht aus den Angaben über den Um- Bestandteile
fang des Druckwerkes, über Signaturen, Blattzählung und
Kustoden, über Anordnung und Ausstattung des Druckes.
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Bei der Angabe des Umfangs sind die Blätter zu zählen, Umfang
wobei die Vollständigkeit der einzelnen Lagen zu prüfen
ist; auch unbedruckte Blätter zählen dabei mit. Blätter,
die durch Ausschneiden aus der Lage ganz oder teil-
weise entfernt sınd, werden besonders vermerkt.
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l. Die Signaturen werden in der Originalform ange- Signaturen
führt. Abweichungen von der alphabetischen Reihenfolge
werden besonders vermerkt. Als Normalalphabet gilt die
Reihe der 23 Zeichen a—z mit k, aber ohne u und w.
2. Fehlen die Signaturen im Originale, so werden die
Lagen ebenso bezeichnet, als ob dieselben vorhanden
wären; die Angabe wird aber in eckige Klammern gesetzt.
3. Die Anzahl der Blätter jeder Lage wird als Ex-
ponent zu der Signatur gesetzt.
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1. Weist der Druck Blattzählung auf, so wird diese Blattzählung
in der Form des Originals (in Worten, in römischer oder
arabischer Zahl, in Majuskeln oder Minuskeln) wieder-
ssesreben.