Interimszettel
Verweisungen
16 Aufnahme der Titel $ 19. 20
gemeinsame Titel des Sammelbandes durch dessen Stand-
nummer ersetzt werden. Doch werden Stückzettel nur
von solchen Schriften angelegt, die ein eigenes Titelblatt
haben oder einen selbständigen Wert besitzen. Auch
auf dem Sammelzettel genügt es oft, diejenigen Bestand-
teile aufzuführen, von denen Stückzettel geschrieben wer-
den. Der Vermerk lautet dann Darin u.a.: I., 2. usw.
Die Aufführung der Bestandteile kann ganz unterbleiben,
wenn es sich um gleichartige Drucksachen geringen Um-
fanges handelt, wie Theaterzettel, Plakate usw. (Vgl. auch
825,3.) (T Bsp. 56.
& 19
1. Bei noch nicht abgeschlossenen Werken wird nur
der zuerst erschienene oder zuerst erworbene Teil (Band,
Heft, Lieferung) ohne Seitenzählung aufgenommen und
der Zettel als /rteremszettel kenntlich gemacht. (Bsp. rr. ız.
2. Nach dem Abschlusse eines Werkes oder sobald
feststeht, daß es unvollendet bleibt, tritt an die Stelle
des Interimszettels die endgültige Aufnahme. (Vgl. $10, 3c.)
( Bsp. 24.
3. Bei Zeitschriften und Werken, deren Erscheinen
sich durch viele Jahre hinzieht, wird der Interimszettel
in zweckmäßigen Zwischenräumen durch eine regelrechte
Aufnahme ersetzt.
& 20
1. Außer den Zetteln, die nach den vorstehenden
Regeln die einzelnen Werke verzeichnen (Mauptzettel),
werden Verweisungszettel geschrieben, wo es zur leichteren
Auffindung dieser Werke oder ihrer selbständigen Teile
zweckmäßig erscheint.
2. Verwiesen wird stets
a. von Herausgebern, Bearbeitern, Mitarbeitern, Kom-
mentatoren, Übersetzern solcher Schriften, deren
Verfasser im Titel nicht genannt ist (vgl. aber $ 65);
([ Bsp. 6. 24. 57. 60 (Hrsg.); 5. ıı (Mitarb.); 47. 48 (Übers.)