S 20 Aufnahme der Titel 17
b. von Fortsetzern; ([ Bsp. 26.
c. von beigedruckten Schriften ($ 17); ([ Bsp. 53.
d. endlich überall da, wo es die Instruktion für die
Ordnung der Titel vorschreibt.
(| Bsp. 6. 40. 47. 59. 60 (sachl. OW in anderer Form); 5. 7.
76 (Doppelnamen); 9. 35. 37. 44: 45. 49 (Namensänderung);
3. 37- 38; 41. 42. 60. (anon. u. apokr. Schriften); 18. 33. 43
(Pseud.); 5. 65 (mehrere Verf.); 63 (Resp.); 74 (Name der
gefeierten Person bei Personalschriften); 3. 5. 54 (Sondert.);
72. 73 (Präsentationst.); ı. 23. 24 (verschiedene Titel für die-
selbe Schrift); 9. 10 (Sachtitel orientalischer Schriften); 39.
40. 59 (Sachtitel der Übers.)
3. Verwiesen wird nur, wenn es zweckmäßig erscheint
a. von Herausgebern, Bearbeitern, Mitarbeitern, Kom-
mentatoren und Übersetzern solcher Schriften,
deren Verfasser im Titel genannt ist; ([ Bsp. 39. 40.
41. 46. 58. 59. 73. 83; 25. 50. 60.
b. von Verfassern von Vorreden, Einleitungen oder
Nachworten; «A Bsp. 26. 59 (ohne Vw.)
c. von Illustratoren und Komponisten, soweit Bilder-
schmuck oder Noten einen wichtigen Bestandteil
der Schrift ausmachen;
d. von selbständigen, nicht anonymen Schriften, die
einer andern beigefügt und in deren Titel ge-
nannt sind (vgl. 866.); ([ Bsp. 58.
e. von den in anonymen Titeln vorkommenden Per-
sonennamen; ([ Bsp. 6. 57. 60. 73.
4. Von den Sondertiteln mehrbändiger Werke werden
Verweisungszettel nur dann geschrieben, wenn sie ein
selbständiges sachliches Interesse bieten und nicht ledig-
lich eine gebräuchliche Einteilung des in dem Haupt-
titel genannten Themas bilden. Nicht verwiesen wird
von den Sondertiteln bei Gesamtausgaben und Teilsamm-
lungen (vgl. aber $ 176,2) der Werke eines Verfassers. (In
welchen Fällen von den Bestandteilen einer Zeitschrift, eines Sammel-
oder Serienwerkes verwiesen wird, ist in $ 63 und 64 bestimmt.)