Form der
Verweisungen
18 Aufnahme der Titel g 2ı
S 21
l. Die Verweisungen machen auf bibliographische Ge-
nauigkeit keinen Anspruch. (Vgl. jedoch Abs. 5.) Die
Titel werden so weit gekürzt, daß sie noch sicher erkenn-
bar bleiben und der Grund der Verweisung ersichtlich ist.
2. Bei desonderen Verweisungen, d. h. Verweisungen,
die sich nur auf einen Einzelfall beziehen, wird dem Titel
das Jahr, und, wenn es zur Unterscheidung nötig ist, auch
Ort, Auflage und Verleger hinzugefügt. Dagegen werden
allgemeine Verweisungen so gehalten, daß sie alle Einzel-
verweisungen für eine ganze Gruppe gleichartiger Fälle er-
setzen. ([ Bsp. 5. 39-41. 46-48; 9. 35. 42. 45. 47. 49.
3. Jede Verweisung besteht aus zwei Teilen: a) der An-
gabe dessen, wovon, b) dessen, worauf verwiesen wird.
In beiden Teilen wird das Ordnungswort vorangestellt;
der zweite Teil wird in der Regel durch s. eingeleitet.
(| Bsp. 1. 5. 35-49.
4. Eine Ausnahme machen die bibliographisch selb-
ständigen Bestandteile von Zeitschriften, Sammel- und
Serienwerken (8 8, 4.5) und mehrbändigen Werken ($ 20, 4)
sowie die beigedruckten Schriften u. dgl. ($ 17. 20, 2c. 3d. 66).
5. Von solchen Bestandteilen eines Werkes, die durch
Zählung oder Bezeichnung ($ 13,1) unterschieden sind,
wird der erste Teil der Verweisung wie ein Hauptzettel
gehalten. Der Haupttitel, auf den zu verweisen ist, wird
kurz verzeichnet und ın runden Klammern an den Schluß
der Aufnahme gesetzt; ein Verfassername wird dabei vor-
angestellt. Von anderen Bestandteilen wird mit z»: auf
den Haupttitel verwiesen, aber in beiden Teilen der Ver-
weisung das Ordnungswort vorangestellt. (f Bsp. 3. 5; 33.
57; 17. 26. 30; 53. 54. 58.
6. Bei Verweisungen mit s. oder zz wird, wenn ein
übergeordneter Haupttitel vorliegt, stets nur auf den
Sondertitel verwiesen; Doppelverweisungen finden also
nicht statt. ( Bsp. 5. 57.