80 Ordnung der Titel III $ 203. 204
Fürst BISMARCK im ®deutschen ?Liede.
Herzog FRIEDRICH der ?Achte von ?Schleswig-Holstein u. sein
gutes Recht.
Königlich PREUSZISCH; k. k. ÖSTERREICHISCH; gräfliche
WIEDISCHE; Fürstliche MÜNSTERSCHE.
Aber: GUSTAV ?Adolf, König von *Schweden, der ’Retter des
evangelischen Deutschlands.
®Kaiserlich-?französischer FRIEDENSSCHLUSZ 1714.
*Royal *Asiatic SOCIETY.
K.k. Gewerbeinspektoren = ?Kaiserlich-königliche GEWERBE-
INSPEKTOREN.
4. Datierungen bei Gesetzen, Verhandlungen u. dgl.,
falls das Gesetz, die Verhandlung usw. nicht nur durch
die Datierung, sondern auch durch eine sachliche An-
gabe näher bestimmt ist.
GESETZ vom 28. Juli 1906, betreffend die ?Unterhaltung der
öffentlichen ?Volksschulen.
Aber: Das GESETZ vom ?°s. ?Februar 1875.
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Übergangene Bestandteile kömmen erst bei vollstän-
diger Gleichheit der O\W in Betracht; in diesem Falle
haben Zahlangaben den Zahlwert. Es wird also geordnet:
Über die JUDEN, weder für noch wider sie.
Wider die JUDEN.
Die JUDEN in ?Böhmen.
USW.
FESTSCHRIFT der 33. ?Versammlung deutscher ?Philologen
und Schulmänner gewidmet.
FESTSCHRIFT der 38. Versammlung deutscher ?Philologen
und Schulmänner gewidmet.
2. TITEL IN SATZFORM
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Ordnungswort Hat der Titel die Form eines (vollständigen oder ver-
und kürzten) Satzes, so wird unter Übergehung des Artikels
Weitere Ordnung . .. .
das erste Wort OW. In Zweifelsfällen wird angenommen,
daß nicht ein Titel in gewöhnlicher Form ($ 187), sondern
ein Titel in Satzform vorliegt. Für die weitere Ordnung