Volltext : Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Erster Band. (1)

466  Abschnitt  VI.  Polizei-Uniform.

Aermelaufschläge  und  die  Taschenleisten  sind  gleichfalls  von  dunkelblauem  Tuch,  jedo
mit  kornblumenblauen  Vorstößen  eingefaßt.  Die  Knöpfe  sind  von  Neusilber  und
zeigen  in  erhabener  Pressung  das  Königlich  Preußische  Wappenschild  mit  dem  heraldischen
  Adler  und  der  Krone  darüber.  An  jedem  Rock  befinden  sich  24  Knöpfe,
2  Reihen  à  6  auf  der  Brust,  2  auf  jedem  Aermelausschlage,  3  auf  jeder  Taschenleiste
und  ein  kleinerer  auf  jeder  Schulter.  Der  Kragen  und  die  Aermelausschläge  sind  mit
einer  echtsilbernen,  einen  halben  Zoll  breiten,  mit  zwei  schwarzen  Streifen  versehenen
Tresse  umnäht.  —  Auf  jeder  Achselklappe  ist  mit  neusilbernen  Ziffern  die  Nummer
befestigt,  unter  welcher  der  Schutzmann  in  den  Listen  geführt  wird.  Das  Futter  in
dem  Leibe  und  den  Aermeln  besteht  aus  grauem  Futterkattun,  die  Schöße  sind  mit
schwarzem  Kamlot  gefüttert.

2.  Die  Beinkleider  sind  von  graumelirtem  Buxkin  mit  Schlitz  und  zwei  Seitentaschen.
  Die  äußeren  Seitennähte  haben  ein  Paspoil  von  kornblumenblauem  Tuch.
Auch  können  weißleinene  Beinkleider  von  gleichem  Schnitte  wie  die  Beinkleider  von
Buxkin  getragen  werden.

3.  Der  Paletot  ist  von  dunkelblauem  Tuch,  reicht  bis  zum  halben  Unterschenkel,
ist  mit  zwei  Reihen  glatten  neufilbernen  Knöpfen  und  hinten  mit  einem  Gurt  von
gleichem  Tuche  versehen.  An  jedem  Paletot  befinden  sich  19  Knöpfe,  auf  der  Brust  12
(2  Reihen  à  6),  am  Gurt  1  und  an  den  Seitenleisten  6  (2  Reihen  à  3).  Der
fünf  Zoll  breite  Kragen  und  die  fünf  Zoll  breiten  Aermelaufschläge  sind  von  gleicher
Tuchfarbe.  Der  Paletot  ist  in  den  wattirten  Aermeln  mit  schwarzem  Kattun,  sonst
durch  und  durch  mit  grauem  Molton  gefüttert.  Er  hat  auf  der  linken  Seite  eine
Brusttasche.

4.  Die  Halsbinde  ist  von  schwarzer  Serge,  mit  Kattun  gefüttert  und  zum  Zuschnallen
  eingerichtet.

5.  Der  Helm  ist  von  schwarzlackirtem  Leder  mit  Vorder=  und  Hinterschirm  und
hat  die  Form  wie  anliegende  Zeichnung  I1).  Die  Helmspitze,  der  Königliche  Namenszug
  mit  Krone,  wie  die  anliegende  Zeichnung  II  ),  die  Schuppenketten  und  die  Einfassungen
  des  Vorder=  und  Hinterschirmes  sind  von  Neusilber.

Unter  den  Schuppenketten  und  mit  denselben  an  der  rechten  Kopfseite  befestigt
wird  das  Königlich  Preußische  National  in  schwarzem  Leder  mit  weiß  gemalten  Reisen

etragen.
Die  Mütze  hat  die  Form  der  Offiiermützen,  ist  von  dunkelblauem  Tuch  und
mit  hellblauen  Vorstößen  an  den  Streifen  und  obern  Rande.  An  der  Mütze  wird
die  Preußische  Kokarde  und  über  derselben  das  Königliche  Wappenschild  mit  Krone  getragen
  ?.

*  Der  Säbel  ist  der  altpreußische  Infanteriesäbel,  an  welchem  ein  Troddel  von
schwarz  und  weißer  Wolle  befestigt  ist.  Er  wird  an  einem  um  die  Hüsfte  zu  schnallen.
den  ledernen  Unterkoppel  an  zwei  Riemen  getragen?).

 

 

Zu  Anmerkung  1  auf  S.  465.

polizei  das  Tragen  der  Dienstkleidung  während  der  Suspension  gänzlich  zu  untersagen,
  ist  zulässig.  Es  wird  indeß  genügen,  das  Verbot  auf  das  Tragen  des  Helms
und  das  Anlegen  des  Dienstsäbels  zu  beschränken.

)  Diese  Zeichnungen  sind  hier  nicht  wiedergegeben.

2)  K.  O.  30.  Nov.  1853  (M.  Bl.  1854  S.  19),  betr.  die  Unterscheidungszeichen,
welche  die  Beamten  der  verschiedenen  Ressorts  auf  den  Dienstmützen  über  der  kleinen
Kokarde  zu  tragen  haben  (die  Schutzmannschaft,  die  Polizei-,  Zoll-  und  Stenerbeamten,
sowie  die  zum  Waffengebrauch  nicht  befugten  Forstbeamten  ein  kleines  Wappenschild
des  schwarzen  Adlers  im  weißen  Felde  mit  der  Krone  darüber).

3)  Bei  sämmtlichen  Kgl.  Polizeiverwaltungen  dürfen  diejenigen  Schutzmänner,
welche  in  der  Armee  als  Feldwebel  oder  Wachtmeister  das  Offizier-Seitengewehr  getragen
  haben,  statt  des  für  Schutzmänner  vorgeschriebenen  Infanterie-Säbels  nebst
wollener  Säbel-Troddel  das  Seitengewehr  der  Füsilier-Offiziere  mit  dem  goldenen
Portepee  anlegen,  K.  O.  28.  März  1869  (M.  Bl.  S.  90).

Von  den  Gefängnißunterbeamten  dürfen  nur  der  Hausvater  und  der  Oberaufseher
das  goldene  Portepee  tragen,  Res.  11.  April  1845  (M.  Bl.  S.  127).  Ueber  deren
Uniform  und  Dienstabzeichen  vergl.  Res.  24.  Juni  1869  (M.  Bl.  S.  198)  und
18.  Nov.  1886  (M.  Bl.  S.  249).