Full text: Die deutsche und die brandenburgisch-preußische Geschichte. Erster Teil: Die deutsche Geschichte bis zum westfälischen Frieden. (1)

Rückblick. 93 
tun haben, übertrug aber seinem Bruder Ferdinand die Leitung der 
Verhandlungen, die 1555 auf dem Reichstage zu Augsburg zu 
folgendem Ergebnis führten: 1. Die Reichsstände augsburgischen 
Bekenntnisses treten völlig gleichberechtigt neben die katholischen Reichs- 
stände; was an geistlichen Gütern bis zum Passauer Vertrage eingezogen 
gewesen, bleibt in weltlichen Händen. 2. Jeder Reichsstand erhält das 
Recht, in seinem Gebiete das augsburgische oder das katholische Be- 
kenntnis einzuführen (ius reformandi); wer von den Untertanen sich 
diesem harten Rechtssatze (cuius regio, eins religio) nicht fügen will, 
darf unter billigen Bedingungen auswandern. Eine Ausnahme machen 
die geistlichen Reichsstände, die zwar ebenfalls für ihre Person un- 
gehindert zum Protestantismus übergehen dürfen, aber ihr Amt nieder- 
legen und auf ihren bisherigen Besitz verzichten müssen. Dieser Artikel — 
der sogen. geistliche Vorbehalt (reservatum eeclesiasticum) — fand 
nicht die Zustimmung der Evangelischen, die auch den Bischöfen das 
Recht zu reformieren zugestehen wollten. Als daher der König die 
sogen. Ferdinandeische Deklaration zu Protokoll gab, wonach die 
Untertanen der Bischöfe volle Religionsfreiheit genießen sollten, stieß 
er wieder bei den Katholischen an, und so bildete dieser Punkt den 
Keim zu weiteren Zerwürfnissen und schließlich zum dreißigjährigen 
Kriege. 
Rückblick. [Verbreitung der Reformation.] Die luthersche 
Lehre verbreitete sich nicht bloß über den größten Teil des deutschen 
Reiches, sondern auch über Schweden, Norwegen, Dänemark, Preußen, 
Kurland, Livland und Schlesien. Die sogen. reformierte Kirche, die 
sich hauptsächlich in der Abendmahlslehre von der lutherschen unter- 
schied, hatte in der Schweiz ihren Ursprung. Hier wirkten: 1. in 
den deutschen Kantonen der Pfarrer Huldreich (Ulrich) Zwingli in 
Zürich, der im Kampfe gegen die katholischen Waldstätten 1531 bei 
Kappel fiel, und 2. in Genf der Jurist und Theologe Johann 
Kalvin (aus Noyon in der Pikardie, F 1564), zu dessen Kirche sich 
der größere Teil der Schweiz, die deutschen Rheingegenden, die freien 
Niederlande, Schottland sowie ein großer Teil Frankreichs und Eng- 
lands bekannten. 
[Die katholische Kirche.] Aber auch die katholische Kirche 
erhielt in dieser Zeit eine festere Grundlage, und zwar 1. durch das 
Konzil von Trient, das die Lehre und Verfassung der katholischen 
Kirche streug, aufrecht erhielt, alle Abweichungen hiervon verdam##e
	        
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