Die böhmischen Luxemburger. 17
IV. Die Herrschaft der böhmischen Luxemburger
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Karl IV. 1347—1378; sein Sohn Wenzel 1378—1400; Ruprecht
von der Pfalz 1100—1410; Sigismund 1410—1437.
Karl IV. (1373—1378. Vereinigung der Mark mit
Böhmen. Herstellung der Ruhe.] Karl IV. führte
die Regierung im Namen seines minderjährigen Sohnes Wenzel.
Er schloß sofort mit den Nachbarn der Mark Friedensverträge,
löste verpfändete Landesteile ein und stellte im Innern einen ge-
ordneten Rechtszustand her 1). Um alles dies desto sicherer durch-
führen zu können, verband er im Einverständnis mit den märkischen
und den böhmischen Ständen die Marken mit der Krone
Böhmen. Jene gerieten hierdurch zwar in eine untergeordnete
Stellung, konnten aber nur so vor weiteren Verlusten geschäützt
werden. Unter den Städten, deren Handel jetzt erst wieder gedeihen
konnte, blühten namentlich Frankfurt a. O. und Tanger-
münde an der Elbe auf.
Sigismund. 11378—1415. Verpfändungen. Elen-
der Zustand der Mark.] Karl IV. teilte bei seinem Tode
1378 die böhmischen Staaten, und hierbei fiel die Mark Branden-
burg an seinen Sohn Sigismund, der damals erst zehn Jahre
zählte und später nur damit beschäftigt war, sich als Gemahl
Marias, der Erbtochter Ludwigs des Großen, in den
Besitz Ungarns zu setzen. Um aber die ungarischen Großen, die
ihm das Land vorzuenthalten suchten, mit Erfolg bekriegen zu
können, bedurfte er reichlicher Geldmittel, und diese suchte er
vor allem aus den Marken zu schöpfen, die er schließlich samt der
Kurwürde 1388 an seinen mährischen Vetter Jobst verpfändete.
Er behielt nur die Neumark zurück, die er jedoch 1402 an den
Deutschen Ritterorden in Preußen verkaufte.
Während nun Jobst von Mähren (1388—1411) die
Marken vollends als Geldquelle betrachtete und in der schamlosesten
Weise aussaugte, trat wiederum ein Zustand völliger Gesetzlosigkeit
1) Besonders wichtig war die Einführung eines Landbuches, in dem
genau alle öffentlichen Einkünfte und ihre Lehnsinhaber ver-
zeichnet wurden. Der Kaiser wußte jetzt, was er an Abgaben zu fordern hatte,
und konnte ihrer unrechtmäßigen Verminderung entgegentreten.
Jaenicke, Deutsche und brandenburg.-preuß. Geschichte. II. 11. Aufl. 2