24 Joachim II.
Joachim II. Hektor 1535—1571. [Einführung der
Reformation 1539.] Joachim I. hatte gegen die Bestimmung
des brandenburgischen Hausgesetzes eine Teilung der Marken vor-
genommen, indem er dem ältesten Sohne Joachim II. Hektor!)
die Kurwürde übertrug und den zweiten Sohn Johann zum
Markgrafen der Neumark machte. Beide Brüder, obwohl ver-
schiedenen Charakters — jener war milde und prachtliebend, dieser,
gewöhnlich Hans von Küstrin genannt, streng und sparsam — hielten
einträchtig bis zu ihrem fast gleichzeitig eintretenden Tode zu-
sammen. Beide hingen auch der Reformation an und führten
sie in ihren Landen ein: Johann sofort, Joachim II. im Jahre
1539, indem er am 1. Novpbr. durch Matthias von Jagow,
den letzten Bischof von Brandenburg, der mit seinem Anschluß an
die neue Lehre der märkischen Geistlichkeit vorangegangen war, das
Abendmahl in beiderlei Gestalt empfing?). Das große Klostergut
wurde, wie überall in den evangelischen Ländern, auch hier ein-
gezogen und der Erlös besonders zur Errichtung von Hospi-
tälern und Schulen verwendet. Übrigens gehörte Joachim II.
nicht dem Schmalkaldener Bunde an, sondern nahm vielmehr
eine vermittelnde Stellung zwischen diesem und dem Kaiser ein.
[Machterhöhung der Landstände. Erbverbrüde-
rung mit dem Herzoge von Liegnitz, Brieg, Woh-
lau 1537. Mitbelehnung mit Preußen 1569.] Der
Kurfürst hatte allerlei kostspielige, besonders künstlerische Neigungen,
des Christentums durch Otto on Bamberg (1124) und seit den Kriegs-
zügen Heinrichs des Löwen und Albrechts des Bären drangen
aber wieder zahlreiche deutsche Ansiedler ins Land, durch die die slawische
Sprache bald ganz verdrängt wurde. Das einheimische Herzogshaus spaltete
sich meist in zwei Linien, die Wolgaster und die Stettiner. Den
Wolgastern fiel 1325 das bis dahin selbständig gewesene Fürstentum Rügen
zu, wogegen schon vorher die östliche Landschaft, Pomerellen, an den
Deutschen Orden übergegangen war. Die Reformation wurde
1534 gegen den Einspruch des Bischofs von Kammin und der Ritterschaft von den
Städten angenommen und durch Luthers Freund Dr. Johannes Bugen-
hagen die Kirchenordnung eingeführt. — Die brandenburgischen Mark-
grafen hatten wiederholt die Lehnshoheit über Pommern geltend gemacht.
Die weiteren Geschicke des Landes werden oben behandelt werden.
1) So genannt schon als Kurprinz wegen seiner Tapferkeit in einem
Türkenkriege.
2) Nicht in der Nikolaikirche zu Spandau, sondern in Berlin (in der
Schloßkirche oder im Domstift).