Full text: Die deutsche und die brandenburgisch-preußische Geschichte. Zweiter Teil: Preußisch-deutsche Geschichte bis zum Tode Friedrichs des Großen. (2)

24 Joachim II. 
Joachim II. Hektor 1535—1571. [Einführung der 
Reformation 1539.] Joachim I. hatte gegen die Bestimmung 
des brandenburgischen Hausgesetzes eine Teilung der Marken vor- 
genommen, indem er dem ältesten Sohne Joachim II. Hektor!) 
die Kurwürde übertrug und den zweiten Sohn Johann zum 
Markgrafen der Neumark machte. Beide Brüder, obwohl ver- 
schiedenen Charakters — jener war milde und prachtliebend, dieser, 
gewöhnlich Hans von Küstrin genannt, streng und sparsam — hielten 
einträchtig bis zu ihrem fast gleichzeitig eintretenden Tode zu- 
sammen. Beide hingen auch der Reformation an und führten 
sie in ihren Landen ein: Johann sofort, Joachim II. im Jahre 
1539, indem er am 1. Novpbr. durch Matthias von Jagow, 
den letzten Bischof von Brandenburg, der mit seinem Anschluß an 
die neue Lehre der märkischen Geistlichkeit vorangegangen war, das 
Abendmahl in beiderlei Gestalt empfing?). Das große Klostergut 
wurde, wie überall in den evangelischen Ländern, auch hier ein- 
gezogen und der Erlös besonders zur Errichtung von Hospi- 
tälern und Schulen verwendet. Übrigens gehörte Joachim II. 
nicht dem Schmalkaldener Bunde an, sondern nahm vielmehr 
eine vermittelnde Stellung zwischen diesem und dem Kaiser ein. 
[Machterhöhung der Landstände. Erbverbrüde- 
rung mit dem Herzoge von Liegnitz, Brieg, Woh- 
lau 1537. Mitbelehnung mit Preußen 1569.] Der 
Kurfürst hatte allerlei kostspielige, besonders künstlerische Neigungen, 
des Christentums durch Otto on Bamberg (1124) und seit den Kriegs- 
zügen Heinrichs des Löwen und Albrechts des Bären drangen 
aber wieder zahlreiche deutsche Ansiedler ins Land, durch die die slawische 
Sprache bald ganz verdrängt wurde. Das einheimische Herzogshaus spaltete 
sich meist in zwei Linien, die Wolgaster und die Stettiner. Den 
Wolgastern fiel 1325 das bis dahin selbständig gewesene Fürstentum Rügen 
zu, wogegen schon vorher die östliche Landschaft, Pomerellen, an den 
Deutschen Orden übergegangen war. Die Reformation wurde 
1534 gegen den Einspruch des Bischofs von Kammin und der Ritterschaft von den 
Städten angenommen und durch Luthers Freund Dr. Johannes Bugen- 
hagen die Kirchenordnung eingeführt. — Die brandenburgischen Mark- 
grafen hatten wiederholt die Lehnshoheit über Pommern geltend gemacht. 
Die weiteren Geschicke des Landes werden oben behandelt werden. 
1) So genannt schon als Kurprinz wegen seiner Tapferkeit in einem 
Türkenkriege. 
2) Nicht in der Nikolaikirche zu Spandau, sondern in Berlin (in der 
Schloßkirche oder im Domstift). 
 
	        
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