Full text: Allgemeine Staatslehre

70 Erstes Buch. Einleitende Untersuchungen. 
Reichere Ergebnisse haben die hier anzuschließenden wirt- 
schaftsgeschichtlichen und wirtschaftspolitischen Forschungen ge- 
liefert, die aber auch der Gefahr der Einseitigkeit ausgesetzt 
sind, sofern sie nämlich den Staat ausschließlich als Produkt 
wirtschaftlicher Kräfte betrachten. 
Unübersehbar ist die Zahl der Arbeiten, die, verwandter: 
Wissensgebieten angehörig, eine oder die andere der Staats- 
lehre zugehörige Frage erörtern oder berühren. Der :Zusammen- 
hang der Staatslehre mit allen übrigen Staatswissenschaften ist, 
wie auch aus den vorigen Kapiteln erhellt, so sehr in der Natur 
der Sache gegeben, daß nähere Ausführungen hierüber überflüssig 
erscheinen. Ihre Beziehung zu anderen Disziplinen hingegen ist 
Gegenstand gesonderter Untersuchung. 
So verschiedenartig aber auch die Wege sind, die zur 
Lösung der Probleme der Staatslehre eingeschlagen werden, so 
muß doch zum Zwecke systematischer Erforschung scharf ge- 
schieden werden zwischen dem, was der Staatslehre selbst, und 
dem, was ihren Beziehungen zu anderen Wissensgebieten zuzu- 
teilen ist. Das wird aus den Darlegungen des folgenden Kapitels 
erhellen.
	        
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