Full text: Allgemeine Staatslehre

XII Inhaltsverzeichnis. 
2. 
Unterschied der sozialwissenschaftlichen Erkennt- 
nis von der naturwissenschaftlichen . . .... 
Das Ziel der Naturwissenschaften, die Verwandlung der 
Qualitäten in Quantitäten, ist in der Sozialwissenschaft nicht 
zu erreichen. Bedeutung des Individuellen in der Sozial- 
wissenschaft. 
Die Forschung nach den Typen in der Sozialwissen- 
schaft. . 2.2.2.2 2.220 .0 nn. . 
Soziale Vorgänge nie identisch, aber doch analog. Wissen- 
schaftliche Isolierung zum Zwecke der Klassifizierung. Einzel- 
staat — staatliche Institution überhaupt — einzelne staatliche 
Institutionen Gegenstände wissenschaftlicher Betrachtung. 
. Die Typen als Gegenstand der Staatslehre. ... . 
Idealer und empirischer Jypus, Entwicklungstypen und 
Daseinstypen. Der Typus als heuristisches Prinzip. Seine 
historisch-soziale und juristische: Betrachtungsweise. 
. Die historische Forschungsweise in der Staats- 
lehre „2 2 2 Co 0 nen. 
Unterschied von Änderung und Entwicklung der Insti- 
tutionen. Zweckwandel bloß Änderung. Entwicklung nur 
bei konstanten Zwecken. Ansichten von primärer bewußter 
und unbewußter Schöpfung von Staat und Recht. Einseitig- 
keit beider. Unbeabsichtigte Nebenerfolge von Zweckhand- 
lungen. 
. Die juristische Methode in der Staatslehre. ... . 
Sie gilt allein für die Feststellung der Sätze der Staats- 
rechtslehre und Entwicklung deren Inhalts. Juristisch nicht 
gleich privatrechtlich. Einheitlichkeit der juristischen Methode. 
Ihre Grenzen. 
Drittes Kapitel. Die Geschichte der Staatslehre.. . 
Antike Staatslehre. Ihr vornehmste3 Objekt der Idealtypus 
Daneben eingehende Kritik des Vorhandenen . . . . 
Charakter der mittelalterlichen Staatslehre. Verbindung 
der Staatslehre mit der Jurisprudenz . . 2»... .. .. 
Neuere Zeit beginnt mit politischen Erörterungen. Gegen- 
satz hierzu im Naturrecht. Gelegentliche Vermischung beider 
Montesquieus Musterstaat wird Grundlage des liberalen 
Programms . . . 2.2 2 2 2 202. Er ... 
Forderung einer allgemeinen Staatslebre. Unklarheit der 
einschlägigen Darstellungen . . . 2... Er 
Scheidung des Theoretischen vom Praktischen. Staats- 
rechtslehre vor allem Domäne des Juristen. Arbeiten philo- 
sophischer Schriftsteller darüber. Werke über Politik auf 
bistorischer Grundlage. Soziologische, wirtschaftliche und 
verwandte Forschungen . . . 2.2 22 2 2 2 rer. 
Seite 
. 27—30 
30—34 
34—42 
42—50 
80—52 
93— 70 
93—90 
... 90-56 
. 56—58 
58—60 
60 
. 60-63
	        
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