104 Erstes Buch. Einleitende Untersuchungen.
primitiven menschlichen Gemeinverhältnisse aufstellen *). Streng
zu sondern ist daher, was Ergebnis ruhiger geschichtlicher For-
schung, von dem, was Resultat der Hypothese und Spekulation
auf dem Gebiete der ethnologischen und prähistorischen Unter-
suchung ist, welche, die unendliche Variabilität der menschlichen
Verhältnisse außer acht lassend, häufig einen einzigen Ürtypus
für die Familie oder den der Familie vorhergehenden Zustand auf-
stellt?2). Doch ist das, was immerhin an gesicherten Ergebnissen
bereits vorliegt, von großem: Wert für das Verständnis des Ür-
sprungs, des Wandels und der Umbildung der primitiven sozialen
Einrichtungen, deren wechselnde Gestaltung von größter Bedeu:
tung für den Staat geworden ist. Daß Vaterrecht und Mutterrecht,
die beide als nicht weiter ableitbare familienrechtliche Urformen
uns bei verschiedenen Völkern entgegentreten®), Polygamie und
Monogamie, Stärke und Dauer der väterlichen Gewalt den ur-
sprünglichen rudimentären Bau des Staates mitbestimmt haben,
ist auf den ersten Blick klar. Auch die Familie entwickelterer
Kulturstufen in ihrer Gestaltung als Machtverband sowohl wie
als Wirtschaftsgenossenschaft ist von tiefgreifender politischer
Bedeutung: man denke nur an Erscheinungen wie die Haus-
sklaverei, an die Herrscherstellung des arıschen Hausvaters, an
die genossenschaftliche Gestaltung der germanischen Geschlech-
ter. Durch natürliche oder soziale Vorgänge erweiterte einzelne
Familien, namentlich aber die Sippen, Gentes, Phvlen, Clans
usw., können sich unter Umständen bereits als unabhängige
Machtverbände und damit als beginnende Staaten darstellen.
1) Gegen die einseitigen Konstruktionen von Bachofen Das Mutter-
recht 1861, Mac Lennan Primitive Marriage 1865, Giraud-Teulon
Les origines du mariage et de la famille 1884, Morgan Ancient Society
1877 vgl. Starcke Die primitive Familie 1888 und Westermarck
The History of Human Marriage 1891; L.Brentano Zeitschrift für
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte I S. 101ff.; Grosse Die Formen der
Familie und die Förmen der Wirtschaft 1896; H.Schurtz Altersklassen
und Männerbünde 1902. Zur Vorsicht mahnten schon die Ausführungen
von Ch.Darwin Die Abstammung des Menschen. Aus dem Englischen
von Carus II 20. Kap., vgl. auch Ziegler a.a.O. S. 50 ff.
?) So neuerdings, namentlich im Anschluß an Morgan, Schmoller
Die Urgeschichte der Familie: Mutterrecht und Gentilverfassung. Jahr-
buch für Gesetzgebung XXIII S. 1 ff.
3) Darüber, daß den Ariern das Mutterrecht völlig unbekannt war,
vgl. Schröder Deutsche Rechtsgeschichte; 5. Aufl. 1907 S.65, und die
daselbst Note 25 zitierte Literatur.