Inhaltsverzeichnis. XV
Seite
2. Der Staat als Zustand . . . 2 22220200000. 142—143
3. Der Staat als identisch mit einem seiner Elemente 144—148
a) Der Staat als Volk . 2... 222 e 00 00e0n0. 144—145
b) Der Staat als Herrscher oder Obrigkeit „ . . . 145—148
4. Der Staat als natürlicher Organismus. . , . - .. 148
B. Theorien vom überwiegenden subjektiven Sein der
Staaten 2 2 2 2er. . . 148—162
1. Der Staat als geistig-sittlicher Organismus . . . . 148—158
Diese Lehre bereits in der antiken und mittel-
alterlichen Staatslehre zu finden, Ihre Ablehnung
von seiten des Naturrechts. Ihre Wiederaufnahme
durch die historische Rechtsschule. Neuere Lehren
vom Staate als höherem Organismus. Organische
Theorie Gegenstück der individualistischen. Unmög-
lichkeit befriedigender Erklärung des Organismus.
Prüfung der objektiven Existenz des Organismus
überhaupt . . . 2x 2.2... 0.0. 148-154
Prüfung der organologischen Hypothese . 154—158
2. Der Staat als Kollektiv- oder Verbandseinheit . . 158-162
Im antiken, mittelalterlichen, naturrechtlichen
Gedankenkreis. Bei Modernen: Gierke, Bernatzik,
Haenel, Diese Theorie gibt nur den Überbegriff.
C. Die juristischen Lehren vom Staate. Der Staat als
Rechtsbegriff . . . »: 2 22 ernennen. 162—173
Durch den Rechtsbegriff kein reales Sein des Staates
erkannt. Notwendigkeit der Erörterung der einzelnen
juristischen Theorien vom Standpunkt heutiger publi-
zistischer Wissenschaft. Drei Möglichkeiten juri-
stischer Erfassung des Staates. . . 2 2 2 2.0. 162-—164
l. Der Staat-als Objekt. Der Staat als Anstalt . 164—167
2. Der Staat als Rechtsverhältnis . . . !.... 167—169
3. Der Staat als Rechtssubjekt. Vereinigungstheorien 169—173
Rückblick auf die Staatstheorien. Erklärungsversuche
entweder individualistisch-atomistisch oder kollektivistisch-
universalistisch . . 2 2 2 2 0 2 2 0 00. ...173—174
HI. Entwicklung des Staatsbegriffes ........ 174—183
1. Der soziale Staatsbegriff . . . ». 2 2 222 0. 174—182
Sozialwissenschaften sämtlich Wissenschaften
menschlicher Relationen und deren äußerer Wir-
kungen. Der Staat ist Funktion menschlicher Ge-
meinschaft, nicht natürliches Gebilde. Er besteht
in Willensverhältnissen. Wissenschaftliche Forderung
eines Einheitsprinzips. Räumliche, zeitliche, kausale,
174—178
ua. ee + LL + vv 9
formale Einheiten
so _ ve + +