Full text: Allgemeine Staatslehre

Sechstes Kapitel. Das Wesen des Staates. 137 
Weise aber, die objektive, wie wir sie nennen wollen, gibt 
nur ein äußerst kümmerliches und wissenschaftlich gänzlich un- 
brauchbares Bild vom Staate. Alle gesellschaftiichen Vorgänge 
können nur erschlossen werden, wenn man die sie verursachen- 
den und begleitenden psychischen Akte kennt. Denn alles äußere 
Geschehen in der Gesellschaft ist, wie alle von Menschen aus- 
gehende Veränderung, durch den Willen bedingt, dessen Richtung 
und Inhalt durch das ganze psychische Sein und Wirken des 
Menschen gegeben ist. Mit dieser Erkenntnis wird der Staat 
von der Welt der Objekte in die der Subjekte verlegt. Aus der 
ungeheuren, unabsehbaren Zahl der menschlichen gesellschaft- 
lichen Handlungen wird ein Teil ausgeschieden und auf Grund 
bestimmter, eine Synthese fordernder Erscheinungen zu einer 
Einheit in dem Bewußtsein sowohl des staatlich Handelnden als 
auch des Forschers und Beurteilers zusammengefaßt. Alle Hand- 
lungen können aber nur gedeutet werden vermittelst unserer 
inneren Erfahrung. Die Mittel der Naturforschung: wägen, 
messen, zählen, versagen ihnen gegenüber. Statistische ÜUnter- 
suchung kann nur das äußere objektive Material liefern, das 
erst durch psychologische Deutung seinen Wert erhält. Die so 
gekennzeichnete Art wissenschaftlicher Erforschung des Staates 
sei die subjektive genannt!). 
Diese subjektive Betrachtungsweise des Staates ist der ob- 
jektiven keineswegs entgegengesetzt, sondern tritt ergänzend und 
erklärend zu ihr hinzu. Sie bestimmt die Realität des Staates 
näher als eine nicht nur physische, sondern als eine überwiegend 
psychische, auf innermenschlichen Beziehungen beruhende. Für 
sie sind zwei verschiedene Arten möglich, die streng voneinander 
gesondert werden müssen. 
Die erste hat zum Gegenstand den Staat als soziale Er- 
scheinung. Sie wendet sich den realen, subjektiven und objek- 
tiven Vorgängen zu, aus denen das konkrete Leben der Staaten 
besteht. Man pflegt diese Beirachtungsweise des Staates die 
historisch-politische zu nennen. Sie liegt zugrunde der Staaten- 
geschichte, der Lehre von Entstehung, Umbildung und dem Ver- 
gehen der Staaten, der Erforschung der gesellschaftlichen Vor- 
aussetzungen und Wirkungen des Staates sowie seiner einzelnen 
Elemente und ihres inneren Zusammenhanges. Das Sein und 
  
1) Gegen diesen Sprachgebrauch Menzel im Handb. d. Politik ] 
1912 S. 36.
	        
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