Full text: Allgemeine Staatslehre

Inhaltsverzeichnis. XVII 
Seite 
Die Rechtsordnung einzige Garantie gesellschaftlichen 
Lebens. Frage nach dem Grund des Staates gleich der 
nach dem Grunde des Rechtes. Unmöglichkeit allgemeiner 
Rechtfertigung eines konkreten Staates. Einschränkung 
der Rechtfertigung des Staates auf den gegenwärtigen 
und künftigen Staat. Verbindung der Lehre von der 
Rechtfertigung des Staates mit der von den Staats- 
zwecken © 2 2 2 0 m 0 rn ee nr ra ee... 226—229 
Achtes Kapitel. Die Lehren vom Zweck des Staates . . 230—265 
I. Das Problem... 2.2. 2. 2 2 2 2 2 Er 2 Er 0. . 230-239 
Dessen Vernachlässigung in neuester Zeit. Verschieden- 
artigkeit der Fragestellung: nach dem objektiven uni- 
versalen Zweck; bei Plato und der christlichen Theologie. 
Seine Negierung durch eine mechanisch - materialistische, 
seine Bejahung durch eine teleologische Weltanschauung. 
Frage nach dem objektiven partikularen Zweck. Willkür- 
lichkeit der Beantwortung, ihre Bedeutung für das popu- 
läre Bewußtsein . . . 2.2 2 2 0 2 2 0 er ne. 230— 233 
Frage nach dem subjektiven Zweck. Ihre Notwendigkeit. 
Subsumierung der mannigfaltigen Zwecke unter oberste 
Zwecke. Formale Staatsdefinition nicht genügend für um- 
fassende Erkenntnis des Staates . . 2 2 2 2 2 2 2 0. 234—236 
Praktische Bedeutung der Erkenntnis des Staatszwecks. 
Deren Grenzen . . . 2 2 vr a2 2 0. re. . 236-239 
II. Überblick über die einzelnen Zwecktheorien . . 239—250 
Die Lehre bei Aristoteles, den Römern, der neueren 
naturrechtlichen Literatur. Ihre Umwandlung mit dem 
Siege der historischen Schule. Lehre von der Zwecklosig- 
keit des Staates. L: v. Haller, Verwechslung von Zwecken 
und Funktionen. Einfluß des Idealtypus auf ältere Zweck- 
lehren. Lehren vom absoluten. Zweck. Ihr agitatorischer 
Kern. Die relativ-konkreten Staatszwecke. Einteilung 
der absoluten Theorien. . » 2» 2: 2: 2220200. 239 — 242 
l. Die Lehren von den expansiven Staatszwecken . . . 242—246 
a) Die eudämonistisch-utilitarische Theorie . . . . » 242 —244 
b) Die ethische Theorie . . 2 2 2 2 2220 nun. 244—246 
Abart: Lehre vom religiösen Beruf des Staates. 
2. Die Lehren von den limitierenden Staatszwecken . . 246—249 
Zweck des Staates: Sicherheit, Freiheit oder Recht. 
Verschiedene Auffassung der Freiheit. Lockes Be- 
gründung der liberalen Rechtstheorie. Rechtszweck 
bei Kant und seiner Schule. Neuerer Liberalismus. 
Zweck des Staates hier zu eng. Forderung des Ge- 
setzes als Schranke: bei den Alten; Hobbes, Rousseau. 
Vereinigungstheorien. 
Die relativen Theorien . : . » : 2 2: 22000. 249 — 250 
G. Jellinek, Allg. Staatslehre. 3. Aufl. II
	        
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