Inhaltsverzeichnis. XVII
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Die Rechtsordnung einzige Garantie gesellschaftlichen
Lebens. Frage nach dem Grund des Staates gleich der
nach dem Grunde des Rechtes. Unmöglichkeit allgemeiner
Rechtfertigung eines konkreten Staates. Einschränkung
der Rechtfertigung des Staates auf den gegenwärtigen
und künftigen Staat. Verbindung der Lehre von der
Rechtfertigung des Staates mit der von den Staats-
zwecken © 2 2 2 0 m 0 rn ee nr ra ee... 226—229
Achtes Kapitel. Die Lehren vom Zweck des Staates . . 230—265
I. Das Problem... 2.2. 2. 2 2 2 2 2 Er 2 Er 0. . 230-239
Dessen Vernachlässigung in neuester Zeit. Verschieden-
artigkeit der Fragestellung: nach dem objektiven uni-
versalen Zweck; bei Plato und der christlichen Theologie.
Seine Negierung durch eine mechanisch - materialistische,
seine Bejahung durch eine teleologische Weltanschauung.
Frage nach dem objektiven partikularen Zweck. Willkür-
lichkeit der Beantwortung, ihre Bedeutung für das popu-
läre Bewußtsein . . . 2.2 2 2 0 2 2 0 er ne. 230— 233
Frage nach dem subjektiven Zweck. Ihre Notwendigkeit.
Subsumierung der mannigfaltigen Zwecke unter oberste
Zwecke. Formale Staatsdefinition nicht genügend für um-
fassende Erkenntnis des Staates . . 2 2 2 2 2 2 2 0. 234—236
Praktische Bedeutung der Erkenntnis des Staatszwecks.
Deren Grenzen . . . 2 2 vr a2 2 0. re. . 236-239
II. Überblick über die einzelnen Zwecktheorien . . 239—250
Die Lehre bei Aristoteles, den Römern, der neueren
naturrechtlichen Literatur. Ihre Umwandlung mit dem
Siege der historischen Schule. Lehre von der Zwecklosig-
keit des Staates. L: v. Haller, Verwechslung von Zwecken
und Funktionen. Einfluß des Idealtypus auf ältere Zweck-
lehren. Lehren vom absoluten. Zweck. Ihr agitatorischer
Kern. Die relativ-konkreten Staatszwecke. Einteilung
der absoluten Theorien. . » 2» 2: 2: 2220200. 239 — 242
l. Die Lehren von den expansiven Staatszwecken . . . 242—246
a) Die eudämonistisch-utilitarische Theorie . . . . » 242 —244
b) Die ethische Theorie . . 2 2 2 2 2220 nun. 244—246
Abart: Lehre vom religiösen Beruf des Staates.
2. Die Lehren von den limitierenden Staatszwecken . . 246—249
Zweck des Staates: Sicherheit, Freiheit oder Recht.
Verschiedene Auffassung der Freiheit. Lockes Be-
gründung der liberalen Rechtstheorie. Rechtszweck
bei Kant und seiner Schule. Neuerer Liberalismus.
Zweck des Staates hier zu eng. Forderung des Ge-
setzes als Schranke: bei den Alten; Hobbes, Rousseau.
Vereinigungstheorien.
Die relativen Theorien . : . » : 2 2: 22000. 249 — 250
G. Jellinek, Allg. Staatslehre. 3. Aufl. II