144 Zweites Buch. Allgemeine Soziallehre des Staates.
N
% Der Staat als ıdentisch mit einem seiner
Elemente.
Um juristischen Fiktionen zu entgehen und das vor aller
Jurisprudenz existierende natürliche Dasein des Staates zu er-
kennen, liegt cs nahe, das objektive Wesen des Staates in einem
seiner ihn konstituierenden, scheinbar real daseienden Elemente
zu suchen. Diese Elemente sind Land, Volk und Herrscher.
Ansätze zu einer Lehre, die Land und Staat identifiziert, sind
in der patrimonialen Staatstheorie vorhanden; eingehende Durch-
bildung jedoch hat sie nicht erfahren. Wohl aber sind die bei-
den anderen konstituierenden Elemente des Staates häufig als
das Essentiale des Staates selbst hingestellt worden.
a) Der Staat als Volk. Daß der Staat identisch mit
den ihn bildenden Menschen sei, erscheint auf den ersten Blick
geradezu als selbstverständlich, daher die Gleichsetzung von Volk
und Staat zu den ältesten Theorien vom Staate zählt. Sie liegt
den populären Anschauungen der antiken Völker zugrunde, sie
spielil in der mittelalterlichen Staatslehre eine große Rolle, in-
dem das Volk häufig als Quelle aller staatlichen Organisation
angesehen wird. Auf ıhr beruhen sodann die neueren Lehren
von der Volkssouveränität. Sie wirkt noch in neuester Zeit fort
in der Lehre vom pouvoir constituant, der zufolge die Vertei--
lung der staatlichen Machtbefugnisse immer nur vom Volke aus-
gehen kann, in dem bereits alle Funktionen der Staatsgewalt
virtuell enthalten sind).
Der Fehler dieser Theorie ist unschwer zu entdecken. Sie
verwechselt die nebeneinander stehenden Individuen mit dem als
Einheit zu denkenden Volke. Zum Volke wird eine Vielheit nur
durch eine sie einigende Organisation?). Eine Organisation ist
1) Das ist am anschaulichsten ausgedrückt in den Präambeln der
Verfassungen der Einzelstaaten der amerikanischen Union, die stets mit
der Erklärung beginnen: We the people of....do ordain anıl establish
this Constitution; ebenso beginnt die Unionsverfassung mit den Worten:
We the people of the United States....do ordain and establish this
Constitution for the United States of America. — Sehr deutlich spricht sich
auch Le Fur aus, Zeitschrift für Völkerrecht und Bundesstaatsrecht I
1906 S.222ff.: „L’Etat, c'est simplement une expression commode pour
ne pas parler chaque fois, pour la France par exemple, des quatre millions
des Francais actuellement vivants,....“
2) Die naturrechtliche Staatslehre hatte unter dem lange wirkenden
und tiefgreifenden Einfluß von Pufendorf das bloß durch das pactum