Full text: Allgemeine Staatslehre

146 Zweites Buch. Allgemeine Soziallehre des Staates. 
die Wissenschaft dringt sie ein durch die absolutistische Theorie, 
der Volk und Land nur als Objekte der fürstlichen Tätigkeit 
erscheinen, während die ganze Wirksamkeit des Staates in ihr 
allein .enthalten ist. Am schärfsten hat diese Wendung sich voll- 
zogen in Hobbes, der durch den staatsgründenden Vertrag das 
durch diesen geeinte Volk dem Fürsten oder dem herrschenden 
Kollegium unterwirft, wodurch der Gemeinwille auf den Herrscher 
übertragen wird. Trotzdem Hobbes den Staat für eine Kollektiv- 
person erklärt, so ist dieses Kollektivum doch nur der äußere 
Gegenstand, an dem sich die Herrschergewalt betätigen kann. 
Alle staatliche Macht und alles öffentliche Recht aber sind aus- 
schließlich in die Obrigkeit verlegt!). Die französische Theorie 
des Absolutismus, wie sie von Bossuet formuliert wird, spricht 
es unumwunden aus, daß der ganze Staat im Fürsten enthalten 
seiÄ, hebt damit die Volksgesamtheit im Fürsten auf und macht 
diesen dadurch zu einem überirdischen Wesen?). Im 19. Jahr- 
hundert hat zuerst K. L. v. Haller diese Lehre in neuem Ge- 
wande vorgetragen, indem er den Fürsten sogar als dem Staate 
zeitlich vorangehend und das Volk für eine Schöpfung des 
Fürsten erklärt®). In neuester Zeit aber ist die alte Herrscher- 
theorie hervorgeholt worden, um die realistische Ansicht vom 
Staate endgültig zu begründen. Ihr bekanntester Vertreter ist 
Max v. Seydel®), dem sich namentlich Bornhak°) ange 
schlossen hat. Seydel glaubt allen Fiktionen und falschen 
Bildern in der Staatslehre ein Ende gemacht zu haben, wenn 
er das Reale im Staate in Land und Leuten als dem Objekte 
der Herrschertätigkeit erblickt, die ganze aktive Seite des 
Staates aber ausschließlich in den über Recht und Gesetz er- 
  
irdischen Reiche spricht, so bezeichnet er es als faordela, also persön- 
liche Herrschaft eines Fürsten, Matth. X11, 25, Mark. III, 24, 25, Luk. XL 17, 
wie denn auch das Reich Gottes als Königreich gedacht ist. 
1) Elementa philosophica de cive Vl, Leviathan XVII. 
2) Bossuet Politique tir6ee des propres paroles de l’Ecriture- 
Sainte III 2,1: Les Princes agissent donc comme ministres de Dieu, et 
ses lieutenants sur la terre.....C’est pour cela que nous avons vu que 
le tröne Royal n’est pas le tröne d'un homme, mais le tröne de Dieu 
möme; VI 1,1: nous avons vu que tout l’Etat est en la personne du 
Prince. 
8) Restauration der Staatswissenschaften I 2. Aufl. 1820 S. 511. 
4) Namentlich Grundzüge einer allgemeinen Staatslehre S.1ff. 
5) Preußisches Staatsrecht I 1888 S.63£., nicht mehr so deutlich in 
der 2. Aufl. I 1911 S. 64ff.; Allg. Staatslehre, 1.u. 2. Aufl. S.13.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.