Full text: Allgemeine Staatslehre

ler 
Sechstes Kapitel. Das Wesen des Staates. 171 
Vielmehr existieren alle Einheiten, die das Recht zu Subjekten 
erhebt, in eben derselben Weise. Dem naiven Denken scheint 
das menschliche Individuum selbstverständlich eine substanzielle, 
mit sich stets identische Einheit zu sein. In Wahrheit aber ist 
der Mensch in seinem Lebenslaufe vom Kinde bis zum Greise 
in unausgesetzter körperlicher und psychischer Wandlung be- 
griffen. Das menschliche Individuum bietet der objektiven wissen- 
schaftlichen Betrachtung eine ununterbrochene Reihenfolge innerer 
und äußerer Zustände dar. Die Zustände werden durch eine 
in uns sich vollziehende Synthese zu einer Einheit, der des 
Individuums, zusammengefaßt, ohne daß wir behaupten können, 
daß sie in gleicher Weise auch real, d.h. außer uns existiere. 
Denn ein den wechselnden Akten subsistierendes Ich, einen Träger 
der psychischen Veränderungen und Zustände als ein reales 
Wesen hinstellen, heißt bereits eine metaphysische, wissenschaft- 
lich niemals streng beweisbare Idee aussprechen. Man kann sich 
für jene Realität auch nicht auf die Einheit des Bewußtseins 
berufen, welche die inneren Erlebnisse des Individuums als kon- 
stantes Element im Wechsel seiner seelischen Vorgänge mitein- 
ander verknüpft, weil diese Einheit nicht durchaus vorhanden 
ist. Daß es seine Kindheit durchlebt hat, weiß das Individuum 
aus fragmentarischen Erinnerungen und Analogieschlüssen; ein 
großer Teil seiner Erlebnisse fällt aus seiner Erinnerung und 
damit aus seinem Bewußtsein überhaupt heraus. Die moderne 
Psychologie weiß daher sehr gut, daß sie, wenn sie von der Seele 
spricht, damit nur eine zur subjektiven Synthese der psychischen 
Akte notwendige Anwendung der Kategorie der Substanz vollzieht, 
ohne damit irgendwie dieser Synthese objektive Existenz zuzu- 
schreiben. Daß das Individuum körperlich wie jeder Organismus 
in stetem Flusse begriffen, daß es ein Kollektivum stets wech- 
selnder zellularer Gebilde ist, braucht nicht näher ausgeführt zu 
werden. Für den Naturforscher ist das Individuum ebenfalls eine 
Kollektiveinheit, und auch für ihn ist diese Einheit die Form der 
Synthese für die Gesamtheit der somatischen Lebenserschei- 
nungen des Menschen. Das Individuum ist körperlich und geistig 
teleologische Einheit und damit subjektive Einheit, Einheit 
für unser Bewußtsein, deren objektiver Wert unerkennbar ist, 
weil wir nicht imstande sind, objektive Zwecke zu erkennen). 
  
1) Diesen Satz bekämpft Ed. Loening, a.a.0. S. 702, nachdem er 
sich gerade S. 697 auf die berühmte Darlegung Kants vom teleologischen
	        
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