Full text: Allgemeine Staatslehre

Siebentes Kapitel. Die Lehren von der Rechtferligung des Staates. 205 
will, so kommt es dennoch nirgends zu einer klaren Darstellung 
dieses Vertrages. Selbst da, wo Gott als die causa remota, die 
Natur als die causa proxima des Staates bezeichnet und überdies 
noch ein Vertrag zu dessen Gründung gefordert wird, hat man 
sich noch nicht von der Basis der aristotelischen Lehre ‘entfernt, 
die ja die ursprüngliche Vereinzelung der Menschen und die be- 
wußte Schöpfung des Staates als historische Tatsachen behauptet 
‚hattet). Eine konsequente Durchführung der Idee des Sozial- 
vertrages hätte notwendig zur Idee des souveränen Individuums 
als der Quelle aller Organisation und Herrschaft geführt und 
darum, einmal deutlich ausgesprochen, sofort als ketzerisch ver- 
worfen werden müssen. 
Daß dieser Gesellschaftsvertrag in der Tat ein ketzerischer 
Gedanke war, hat seine in neuester Zeit klar erkannte Geschichte 
gezeigt. Er ist zur vollen, konsequenten Ausbildung erst durch 
die Reformation, und zwar in der reformierten Kirche, gelangt. 
In England führte zur Begründung seiner Kirchenlehre Richard 
Hooker zuerst die Idee des Sozıalvertrages als Grundlage des 
Staates energisch durch?). Die Kongregationalisten und Inde- 
pendenten sind es, die hierauf den demokratischen Gedanken 
der reformierten Gemeindeverfassung auf den Staat übertragen 
und den Gedanken durchführen, daß er das Resultat eines Ver- 
trages der ursprünglich souveränen Individuen sei, die in dem 
Akt des Vertragsabschlusses durch’ freien Willen ein göttliches 
Gebot vollziehen. Auf englischem Boden erwächst diese Lehre 
  
1) Vgl. oben S. 48. Die bei Gierke, S. 629 N. 303, zitierten 
Schriften paraphrasieren trotz der Betonung des Staates als Willenstat 
nur die arıstotelische Lehre. 
2) The Laws of Ecclesiastical Polity, book I—IV, zuerst 1594, 
wiederabgedruckt in Morleys Universal-Library 1888, namentlich I 10 
p. 91: Two foundations there are which bear up public societies, the one, 
a natural inclination, whereby all men desire sociable life and fellowship; 
the other an order expressly or secretly agreed upon touching the manner 
of their union in living together. p.93: To take away all such mutual 
‘grievances, injuries and wrongs, there was no way but only by growing 
unto composition and agreement amongst themselves; by ordaining some 
kind of government public, and by yielding themselves subject thereunto ; 
that unto whom they granted authority to rule and govern, by them the 
peace, tranquillity, and happy estate of the rest might be procured. 
Hooker war später hohe Autorität für Sidney und Locke in ihrem 
Kampfe gegen Filmer. Auf ihn beriefen sich die Gemeinen 1688 bei 
der Absetzung Jakobs II.
	        
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