Full text: Allgemeine Staatslehre

224 Zweites Buch. Allgemeine Soziallehre des Staates. 
und einseitige Grundansicht vom Wesen des Menschen, indem er 
in unklarem Optimismus den Menschen für sozial vollkommen 
hält und die Schwächen der menschlichen Natur nicht ihr, sondern 
den äußeren Verhältnissen zuschreibt. Diese modernen, die Not- 
wendigkeit des Staatszwanges negierenden anarchistischen Lehren !) 
bezeichnen die letzte logische und praktische Konsequenz der 
naturrechtlichen Rechtslehre, die den Rechtszwang nicht, wie sie 
beabsichtigte, aus dem Willen des Individuums, sondern aus einer 
anderen causa remota abzuleiten gezwungen war. Macht man 
aber Ernst mit der Lehre, daß individueller vernünftiger Wille 
letzter Grund der sozialen Institute sein müsse, so ergibt sich der 
Rechtszwang als unmöglich; er ist und bleibt nackte Gewalt). 
Bei näherem Zusehen findet man bald, daß der Mensch der 
anarchistischen Theorie das naturrechtliche blutleere Schemen des 
ausschließlich durch verständige Motive bestimmten, von Hause 
aus geistig reifen Menschen ist, des alten biblischen Adam, der 
bei ihr seine letzte sichere Zufluchtsstätte gefunden hat. Nur 
wird dieser Adam von keiner Erbsünde berührt und kann daher 
sein rationalistisches Dasein in seinen Kindern in Form einer 
staatslosen Gesellschaft ruhig fortsetzen. Aber auch die soziıa- 
listische Wendung des anarchistischen Gedankens, die den Staat 
als eine historische Episode betrachtet, leidet an demselben 
ratıonalistischen Optimismus, der eine in ungezählten Exemplaren 
vorhandene, fleischlose Puppe mit demselben, stets gleichbleibenden 
ethischen Normalgehalt als die Grundlage der Gesellschaft an- 
sieht: den in Freiheit dressierten, immer arbeitslustigen und 
kollektivistisch gestimmten Menschen. Kraft der durch keine 
Theorie zu beseitigenden ethischen Minderwertigkeiten würde 
indes auch die sozialistische Zukunftsgesellschaft die Erscheinung 
des Verbrechens kennen. Wäre das Privateigentum an Produktions- 
mitteln ın Kollektiveigentum verwandelt, so gäbe es noch eine 
Fülle verbrecherischer Angriffe auf Person und Freiheit, vor 
allem aber eine Defraudation an der gesellschaftlichen Arbeit. 
Sodann könnte eine sozialistische Gesellschaft nicht ohne eine 
mit unbedingter Befehlsgewalt ausgerüstete Leitung der ökonomi- 
!) Das einzige diesen so mannigfaltige Nuancen aufweisenden 
anarchistischen Lehren gemeinsame Element. Vgl. Eltzbacher 
Anarchismus S. 262. 
2) Das ist treffend hervorgehoben von Bernatzik, Der Anarchis- 
mus, in Schmollers Jahrbuch XIX 1895 S. 15f.
	        
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