Full text: Allgemeine Staatslehre

Inhaltsverzeichnis. xXXVil 
Seite 
Neunzehntes Kapitel. Die Gliederung 
des Staates . . 22 22 20% 623 —660 
I, Die Bedeutung des Problems . . . 2. 2 2 220. 625 —633 
Die typischen Staatsvorstellungen dem Einheitsstaate 
entlehnt. Antiker Idealtypus. Sein Einfluß auf mittelalter- 
liche Anschauungen. Kampf mit dem Absolutismus als 
Ursprung der Lehre von der Staatsgliederung. Zentrali- 
sation und Dezentralisation. Selbstverwaltung und ihre 
verschiedenen Bedeutungen. Gegensatz englischer und 
kontinentaler Form der Selbstverwaltung und ihre gegen- 
seitige Durchdringung. Administrative Dezentralisation. 
Dezentralisation durch Selbstverwaltung. 
II. Die Arten staatlicher Gliederung ........ 633 — 660 
1. Administrative Dezentralisation . . . . 20... 633—637 
Provinzialsystem (Island). Zentraisystem. Dezentrali- 
sation durch Mittel- und Lokalbehörden. 
2. Dezentralisation durch Selbstverwaltung. . . ... . 637—647 
Gemeinsames negatives Merkmal aller Selbstver- 
waltung. Selbstverwaltung auf Grund von Recht und 
auf Grund von Pflicht. Von einzelnen, von Ver- 
bänden. Englische Staatsverwaltung durch Ehren- 
amt. Verschiedene Modifikationen. Gemischte Staats- 
behörden. Aktive und passive öffentlich-rechtliche 
Verbände. Typus des. letzteren in England. Typus 
des ersteren die Gemeinde der kontinentalen Staaten. 
Anspruch auf Selbstverwaltung in England und auf 
dem Kontinente. Gemeinde als Typus des zur Selbst- 
verwaltung berechtigten Verbandes. Ihr Imperium 
derivativer Art. Selbständiger und aufgetragener 
Wirkungskreis der Gemeinde. Zusammenfassung. 
3. Dezentralisation durch Länder (Staatsfragmente) . . . 647—660 
Vorhandene staatsrechtliche Schulbegriffe nicht aus- 
reichend zur Erfassung aller existierenden Staats- 
gebilde. Überblick über die staatlichen Gebilde mit 
unvollkommener Einheit . . . . ... ee... 647—650 
1. Gebiet und Volk staatsrechtlich keine Einheit. 
Schwebezustände von kürzerer und längerer Dauer. 
Bosnien - Herzegowina. Grundsätzliche Trennung 
völkerrechtlichen Erwerbs vom Staatsgebiet des Er- 
werbers. Die deutschen Schutzgebiete . ....» 650—652 
2. Länder mit besonderen Gesetzgebungsorganen. 
Kanada, Kapland, südafrikanische Union, australische 
Kolonien, österreichische Länder, Elsaß-Lothringen . 653—6595 
3. Kroatien und Finnland. Zusammenfallen ihrer 
höchsten Organe mit denen der übergeordneten 
Staaten. Daher selbst keine Staaten . . ..... 655 —656
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.