Inhaltsverzeichnis. xXXVil
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Neunzehntes Kapitel. Die Gliederung
des Staates . . 22 22 20% 623 —660
I, Die Bedeutung des Problems . . . 2. 2 2 220. 625 —633
Die typischen Staatsvorstellungen dem Einheitsstaate
entlehnt. Antiker Idealtypus. Sein Einfluß auf mittelalter-
liche Anschauungen. Kampf mit dem Absolutismus als
Ursprung der Lehre von der Staatsgliederung. Zentrali-
sation und Dezentralisation. Selbstverwaltung und ihre
verschiedenen Bedeutungen. Gegensatz englischer und
kontinentaler Form der Selbstverwaltung und ihre gegen-
seitige Durchdringung. Administrative Dezentralisation.
Dezentralisation durch Selbstverwaltung.
II. Die Arten staatlicher Gliederung ........ 633 — 660
1. Administrative Dezentralisation . . . . 20... 633—637
Provinzialsystem (Island). Zentraisystem. Dezentrali-
sation durch Mittel- und Lokalbehörden.
2. Dezentralisation durch Selbstverwaltung. . . ... . 637—647
Gemeinsames negatives Merkmal aller Selbstver-
waltung. Selbstverwaltung auf Grund von Recht und
auf Grund von Pflicht. Von einzelnen, von Ver-
bänden. Englische Staatsverwaltung durch Ehren-
amt. Verschiedene Modifikationen. Gemischte Staats-
behörden. Aktive und passive öffentlich-rechtliche
Verbände. Typus des. letzteren in England. Typus
des ersteren die Gemeinde der kontinentalen Staaten.
Anspruch auf Selbstverwaltung in England und auf
dem Kontinente. Gemeinde als Typus des zur Selbst-
verwaltung berechtigten Verbandes. Ihr Imperium
derivativer Art. Selbständiger und aufgetragener
Wirkungskreis der Gemeinde. Zusammenfassung.
3. Dezentralisation durch Länder (Staatsfragmente) . . . 647—660
Vorhandene staatsrechtliche Schulbegriffe nicht aus-
reichend zur Erfassung aller existierenden Staats-
gebilde. Überblick über die staatlichen Gebilde mit
unvollkommener Einheit . . . . ... ee... 647—650
1. Gebiet und Volk staatsrechtlich keine Einheit.
Schwebezustände von kürzerer und längerer Dauer.
Bosnien - Herzegowina. Grundsätzliche Trennung
völkerrechtlichen Erwerbs vom Staatsgebiet des Er-
werbers. Die deutschen Schutzgebiete . ....» 650—652
2. Länder mit besonderen Gesetzgebungsorganen.
Kanada, Kapland, südafrikanische Union, australische
Kolonien, österreichische Länder, Elsaß-Lothringen . 653—6595
3. Kroatien und Finnland. Zusammenfallen ihrer
höchsten Organe mit denen der übergeordneten
Staaten. Daher selbst keine Staaten . . ..... 655 —656