Full text: Allgemeine Staatslehre

252 Zweites Buch. Allgemeine Soziallehre des Staates. 
nicht zum geringsten auf die Einsicht in die naturnotwendigen 
Schranken des Staates zurückzuführen. 
2. Der wesentliche Bereich des Staates kann demnach nur 
liegen auf dem Gebiete des ausschließlich durch gemeinsame, 
also nach außen wirkende, menschliche Tat Erreichbaren. In 
seinen Wirkungskreis fallen nur solidarische mensch- 
liche Lebensäußerungen. Alle Solidarität aber kann sich 
äußern entweder durch spontane innere Übereinstimmung oder 
durch äußere planmäßige Anordnung. Auch die erste Form der 
Solidarität, die unreflektierte, bleibt von der bewußten Zweck- 
tätigkeit des Staates ausgeschlossen. Die psychischen Massen- 
erscheinungen, auf deren Dasein und Wirken die großen ge- 
schichtlichen Änderungen im Gesamtzustand der Völker beruhen, 
werden zwar vom Staate mittelbar beeinflußt, aber nicht bewußt 
geschaffen. Religionen, Nationalitäten, soziale Klassen usw. ent- 
stehen unabhängig vom Staate. Der Staat kann sie schützen, 
pflegen, ihre Ausbreitung oder Wirksamkeit begünstigen, aber 
nicht erzeugen. Hingegen ‚kann er wohl rückbildend und unter- 
drückend auf sie wirken, obwohl auch das nur innerhalb be- 
stimmter räumlicher und zeitlicher Grenzen. Schon die Vielheit 
der Staaten verhindert es, daß irgendeine mächtige, im Leben 
der Völker auftauchende Idee vom Staate totgeschlagen werde. 
Könnte der Staat auf die Dauer neue Ideen ausrotten, so wäre 
der Bau der antiken und der mittelalterlichen \elt nıemals ge- 
sprengt worden. Das Christentum und die Reformation haben 
sich trotz gewaltigen staatlichen Widerstandes den Weg ge- 
brochen. Den Karlsbader Beschlüssen ist es nicht gelungen, 
durch Anwendung äußerster staatlicher Machtmittel die Aus- 
breitung hberaler Ideen in Deutschland zu hemmen, und ebenso 
vermag der Staat durch den ihm zu Gebote stehenden Zwang 
nicht die sozialistische Bewegung der Gegenwart zu unter- 
drücken. Aus der Gesellschaft entstanden, können neue soziale 
Mächte nur durch die Gesellschaft selbst wieder überwunden 
werden. 
Die Stellung des Staates zu den 'sozialen Mächten kann man 
vielleicht am besten studieren an der Bildungsgeschichte der 
modernen Nationen. Die französische Nation z.B. wäre ohne den 
französischen Staat in ihrem heutigen Bestande nicht denkbar. 
Trotzdem ist sie nicht vom Staate geschaffen, sondern nur in 
ıhrer Ausdehnung und inneren Festigung gefördert worden. Die
	        
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