Zehntes Kapitel, Die geschichtlichen Haupttypen des Staates. 291
dessen Mund Jahwe zu seinem Volke redet, wohl seit den ersten
Zeiten des Königtums lebendig gewesen. Jedenfalls liegt dieser:
Tatbestand den historischen Wirkungen des israelitischen Staates
zugrunde. Damit ist aber das Königtum von vornherein als
eine beschränkte, an das Gesetz Jahwes gebundene, es zu ver-
wirklichen bestimmte Macht gesetzt. In der gesamten Literatur
aller Völker dürften nicht so viele herbe, tadelnde, strafende
Urteile über Könige zu finden sein wie in der Israels. Von der
Monarchenvergötterung anderer orientalischer Völker hat sich das
israelitische Volk gänzlich freigehalten. Jener künftige, von den
Propheten verheißene messianische Herrscher war Zukunfts-
hoffnung, nicht geschichtliche Tatsache.
Dazu kommt eine stark ausgeprägte demokratische Tendenz
der israelitischen Gesetzgebung, die in der Sorge für die nicht-
besitzenden, minderberechtigten und abhängigen Gesellschafts-
klassen auf viel höherem Standpunkte steht als die der westlichen
Völker des Altertums. Nicht nur der Volksgenosse, auch der
Fremde und der Sklave waren Gegenstand der Fürsorge des
Gesetzes. Das Gesetz spricht zwar nur in Imperativen, hinter
denen sich aber, gleich den in diesem Punkte ihm ähnelnden
Zwölftafelgesetzen, die Anerkennung subjektiver Rechte verbirgt.
Der Israelıt hat ausgeprägte Persönlichkeit, die er auch dem
Könige gegenüber geltend machen kann, da es dessen Aufgabe
ist, Rechtsschutz gemäß dem ihn bindenden Gesetz zu gewähren.
Nur Jahwe gegenüber fühlt er sich vollkommen .rechtlos.
Diese Vorstellungen verhindern zwar nicht immer, daß das
Königtum dem Durchschnittscharakter orientalischer Willkür-
herrschaft sich anzunähern bestrebt ist), allein das Bewußtsein
von den Verpflichtungen des Königs bleibt dennoch immer
lebendig. Hinzu tritt der tiefgehende demokratische Grundzug
im politischen Charakter Israels. Erinnerungen aus der vor-
königlichen Zeit bleiben lebendig, die die Einsetzung der könig-
lıchen Herrschaft auf den Volkswillen, der schließlich göttliche
Sanktion erhält, zurückführen, wie denn auch die transzendente
Herrschaft Jahwes nicht eine natürliche Tatsache ist, sondern
auf ausdrücklicher Unterwerfung des Volkes beruht, die in
Vertragsform vollzogen wird. Von welcher Bedeutung diese An-
1) „Die hergebrachten Begriffe von orientalischem Despotismus
leiden auf das israelitische Königtum nur beschränkte Anwendung.“
Wellhausen Israelitische und jüdische Geschichte, 5. Ausg. 1904 S. 92.
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