Full text: Allgemeine Staatslehre

Zehntes Kapitel. Die geschichtlichen Haupttypen des Staates. 331 
dem antiken und dem modernen Staate sehen wollen. Allein 
der Mangel einer Volksrepräsentation im antiken Staate ist doch 
nur ein sekundäres Moment. Viel bedeutsamer ist es, daß der 
moderne Staat zwei voneinander unabhängige unmittelbare Or- 
gane aufweist, am klarsten in der konstitutionellen Monarchie, 
allein in noch deutlich erkennbarer Weise auch in den großen 
repräsentativen Demokratien. Diese Doppelung des unmittelbaren 
Organes macht den modernen Staat für die juristische Theorie 
so schwer begreifbar und birgt praktisch stets die Möglichkeit 
weitgehender Konflikte in sich, deren Lösung schließlich immer 
auf dem jeweiligen Machtverhältnis beider Organe beruht. In 
dem Nebeneinander, Zusammen- und Entgegenwirken vom 
Staatshaupt mit seiner Regierung und dem Parlamente ist der 
alte Gegensatz von rex und regnum auch ın dem einheitlich 
gestalteten Staate der Gegenwart aufbewahrt.
	        
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