Fünfzehntes Kapitel. Die Staatsverfassung. 517
eine gesetzgebende Versammlung, ein erwählter oder von der
Krone oder dem Eigentümer der Kolonie eingesetzter Gouverneur,
ferner Friedens- und andere Gerichte nach englischem Muster.
Die Legislative hat niemals eine die Exekutive überragende
Stellung, wie in England; das Veto des Gouverneurs wird faktisch
gehandhabt, während es im Mutterlande obsolet wird. Die Legis-
laturen haben ferner nur beschränkte gesetzgebende Gewalt, indem
die britischen Gesetze und die Kolonialcharten ihren Beschlüssen
unabänderlich gegenüberstehen. Jedes diese Grenzen über-
schreitende Gesetz konnte von dem britischen privy council für
null und nichtig erklärt werden?!). Somit bereiten sich in diesen
Charten schon die Grundprinzipien der künftigen Verfassungen,
namentlich Trennung der Legislative von der Exekutive, vor, und
es erscheint die Charte sowohl auf Grund naturrcechtlicher als
positivrechtlicher Vorstellungen als eine höhere, den Gesetzgeber
bindende Norm. Die beiden Ideen, welche den späteren Ver-
fassungsurkunden zugrunde liegen, und die auch in Europa vom
revolutionären Frankreich rezipiert werden: Gewaltenteilung als
Verfassungsprinzip und die Verfassung als der normalen Gesetz-
gebung entrückte Macht, wachsen mit geschichtlicher Notwendig-
keit auf dem Boden der amerikanischen Kolonien empor.
Im Jahre 1776 verwandeln sich dıe unabhängig gewordenen
Kolonien in Staaten und erlassen kraft ihrer nunmehr erlangten
Machtvollkommenheit in diesem und den folgenden Jahren Ver-
fassungen, die auf den Prinzipien der Volkssouveränetät und
Gewaltenteilung aufgebaut sind, oder sie verwandeln ihre Charten
in Konstitutionen. Diese werden in der Regel von verfassungs-
gebenden Konventen ausgearbeitet und verkündigt. Doch wirkt
bereits damals in einigen Staaten die alte Idee der Covenants
und des Sozialvertrages nach, infolge deren die Verfassungen der
Gesamtheit der in den town meetings versammelten Bürger zur
Annahme vorgelegt werden?). Diese zuerst in Massachusetts und
New Hampshire geübte Praxis verbreitet sich im Laufe des
19. Jahrhunderts über eine große Zahl alter und neuer Glied-
staaten der Union.
In diesen Verfassungsurkunden aus der ersten Epoche der
amerikanischen Unabhängigkeit sind die ältesten Vorbilder der
europäischen Konstitutionen zu suchen, da sie in größerem Maße,
1) Foster I p.32£.
2) Borgeaud EFtablissement et revision des const. p. 167 ff.