Full text: Allgemeine Staatslehre

520 Drittes Buch. Allgemeine Staatsrechislehre. 
vom Volke gewählten ‚Konvention‘ ausgearbeitet und hierauf 
durch Volksabstimmung sanktioniert!). Es entscheidet daher heute 
das Volk durch Gesamtabstimmung in letzter Instanz über An- 
nahme oder Verwerfung der Revision?). Der formelle Charakter 
der Verfassungsgesetze als nur unter erschwerenden Formen ab- 
zuändernder ‚Normen mit gesteigerter Gesetzeskraft ist in den 
amerikanischen Gliedstaatsverfassungen in der schärfsten Weise 
ausgeprägt. Nach amerikanischem Vorbild sind in jüngster Zeit 
die Normen über Verfassungsänderungen in Australien gestaltet 
worden). 
Dieselben Prinzipien wie in den erörterten Konstitutionen 
finden sich auch in der Verfassung der Vereinigten Staaten von 
1787. Die Verfassung ist ein Ausfluß der Machtvollkommen- 
heit des Volkes, ist das’ höchste Gesetz des Landes, bildet die 
vom Richter zu überwachende Schranke für alle Akte der Union 
sowohl als ihrer Gliedstaaten. Da die Bills of Rights der Glied- 
staaten bereits die individuellen Rechte feierlich festgestellt hatten, 
schien anfangs eine besondere Erklärung der Rechte um so weniger 
notwendig, als die Anschauungen des amerikanischen Volkes 
über die Rechte des Individuums schon in einigen Sätzen der 
Unabhängigkeitserklärung zum Ausdruck gekommen waren. Jedoch 
wurden bereits 1789 zehn Zusatzartikel zur Unionsverfassung be- 
schlossen, welche die Stelle einer gesamtamerikanischen Bill of 
Rights vertreten. Das Prinzip der Gewaltenteilung ist wie in den 
Gliedstaaten durchgeführt. Die Verfassung kann ferner nur auf 
Grund eines höchst komplizierten Verfahrens Zusätze und Ab- 
änderungen erhalten, und Minoritäten können in sehr ausgiebiger 
Weise jede Änderung hemmen, indem zwei Drittel beider Häuser 
des Kongresses und drei Viertel der Staatenlegislaturen zur An- 
nahme eines solchen Beschlusses notwendig sind. Eine direkte 
  
1) Vgl. Bryce American Commonwealth I p.681ff.;, Jameson 
A Treatise on Constitutional Conventions. 4. ed., Chicago 1887, 8479. 
2) Mit Ausnahme des Staates Delaware, wo bei Amendement das 
Volk nur in der verfassungsmäßig notwendigen Neuwahl der gesetz- 
gebenden Körperschaften zur Sprache kommt, und Süd-Carolina, wo die 
Volksabstimmung zwischen zweimaligen Beschlüssen der Legislatur statt- 
findet. Oberholtzer new ed. 1911 p.150f. 
3) Const. of the Commonwealth of Australia, Art. 128. Doch halt 
auch schweizerisches Recht auf diese Bestimmungen eingewirkt, indem 
sowohl die Volksabstimmung in der Majorität der Staaten als im 
Commonwealth die Änderung sanktionieren muß.
	        
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