Fünfzehntes Kapitel. Die Staatsverfassung. 527
Möglichkeit einer Parlamentsregierung nach englischeın Muster
den Weg bahnt.
Trotzdem die nach der Julirevolution revidierte Charte sich
in den Grundzügen an die bisherige anschließt und viele Artikel
aus ihr unverändert herübernimmt, stellt sie sich doch auf eine
ganz andere Basis. Sie ist nicht mehr einseitig vom König ge-
geben, sondern eine Vereinbarung zwischen König und Parlament.
Das monarchische Prinzip ist zwar nicht ausdrücklich aufgegeben,
aber Louis Philipp bezeichnet sich nicht mehr als König von
Gottes Gnaden und heißt König der Franzosen, nicht, wie die
Bourbonen, von Frankreich und Navarra. Gemäß den veränderten
Machtverhältnissen zwischen Krone und Parlament, dem nunmehr
auch die Initiative zugestanden ist, verwandelt sich die während
der Restauration zeitweilig verwirklichte Möglichkeit einer par-
lamentarischen Regierung in eine politische Notwendigkeit, die
von da an als Dogma in das Programm des konstitutionellen
Naturrechts aufgenommen wird!).
Über den für das formelle Verfassungsrecht wichtigsten
Punkt schweigt die Charte vollständig, nämlich über die Formen
für ihre Abänderung. Darum muß der Jurist: den Schluß ziehen,
daß sie den Unterschied zwischen einfachen und Verfassungs-
gesetzen nicht kennt, also auch darin sich an englische An-
schauungen anschließt. Ist die Verfassung 'ein Geschenk des
Königs, so läßt sich auch nicht absehen, weshalb ihre Änderung
besonderen Garantien unterliegen sollte, da ja bei dem Vorbehalt
der königlichen Initiative des Königs Wille hinreichende Gewähr
dafür bot, daß ihre Beständigkeit nicht von dem Willen der je-
weiligen Kammermajorität abhing. In der Tat wurden noch unter
Ludwig XVIII. wichtige Verfassungsänderungen auf Vorschlag
fugnis nicht dem Kaiser, sondern dem Senat bei. Vgl. Matter La
dissolution des assembi&es parlementaires, Paris 1898, p. 62 ff. Englischem
Vorbild nachgeahmt ist auch die Pairskammer der Charte, die wiederum
das Vorbild für die ersten Kammern vieler anderer Staaten wurde.
1) Im Jahre 1830 erschien in dem zur Bekämpfung des persönlichen
Regimes Karls X. gegründeten Oppositionsblatt „Le National“ der be-
rühmte Artikel des jungen Thiers, der hier den Satz aufstellt: „Le ro:
rögne, les ministres gouvernent, les chambres jugent“, und hierauf das
Dogma predigt: „Dös que le mal gouverner commence, le roi ou les
chambres renversent le ministöre qui gouverne mal et les chambres
offrent leur majorit@ comme liste des candidats.“ Vgl. Duvergier de
Hauranne X, p.398.