564 Drittes Buch. Allgemeine Staatsrechtsiehre.
die Rede, vielmehr nur von der demissio regis vel coronae, ein
Ausdruck, welcher bloß eine Übertragung des Eigentums bedeutet.
Um die Kontinuität der Organe beim Wechsel der Personen zu
erklären, ist in England sogar die uns so wunderlich anmutende
Theorie von der sole corporation entstanden, einer Körperschaft,
die jederzeit nur ein lebendes Mitglied hat, das aber mit seinen
Nachfolgern eine Einheit bildet. Ausdrücklich wird der König
als eine sole corporation bezeichnet!).
Allerdings wird dem, der den Reichtum des politischen Lebens
zu betrachten gewohnt ist, die Scheidung von Individualrecht und
Organkompetenz recht schwer fallen. Für die Schicksale des
Staates sind die die Organe versehenden Persönlichkeiten von der
höchsten Bedeutung, und Gestalten wie Friedrich der Große oder
Bismarck bloß mit dem ärmlichen Begriff des Staatsorgans zu
messen, wäre geradezu abgeschmackt und lächerlich. Die historische
Fülle des staatlichen Daseins zu begreifen, ist aber nicht Auf-
gabe des Staatsrechts ın seiner Isolierung, sondern der gesamten
Staatswissenschaft.
Was von den bedeutendsten Männern gilt, hat in minderem
Umfange mit allen Trägern staatlicher Organstellung stattgefunden.
Psychologisch notwendig fühlt sich der pflichtgetreue Beamte so
mit seinem Amte verwachsen, daß er dessen Befugnisse auch als
sein Recht erachtet. Kompetenzstreitigkeiten aller Art sind häufig
in letzter Linie aus diesen Gefühlen zu erklären. Mit seiner
unvergleichlichen Kenntnis des realen Staatslebens spricht Bis-
marck von dem Unabhängigkeitsgefühl und dem Partikularismus,
„wovon jeder der acht föderierten ministeriellen Staaten und jeder
Rat in seiner Sphäre beseelt ist“). Allein gerade er weist die
bösen Folgen jenes Ressortpartikularismus auf, der beim Minister
das Gefühl solidarischer Verantwortlichkeit für die Gesamtpolitik
untergräbt. Nicht eitel Begriffsjurisprudenz also ist es auch nach
der praktischen Seite des täglichen Lebens hin, wenn man Indı-
1) Blackstone 118 p.469. Vgl. dazu Hatschek Engl. Staatsr. I
p. 6L£.
2) Gedanken und Erinnerungen II S.272. Einen ähnlichen Vergleich
gebraucht der Freiherr vom Stein in der Nassauer Denkschrift (Pertz
Das Leben des Ministers Freih. vom Stein I 1850 S.419£.): „,‚Der
preußische Staat‘, sagte mir einstens der einsichtsvolle und erfahrene
General v.d. Schulenburg, ‚macht einen föderativen Staat aus‘, und be-
zeichnete hiermit das Unzusammenhängende seiner verschiedenen De-
partements.“