Full text: Allgemeine Staatslehre

602 Drittes Buch. Allgemeine -Staatsrechtslehre. 
der neuen Staatsordnung hat Locke Ausdruck gegeben, indem 
er die herrschende legislative Gewalt von der ihr untergeord- 
neten exekutiren unterschied und neben beide die föderative 
Gewalt und die Prärogative stellte. 
So bedeutsam die Lockesche Theorie für die demokratische 
Staatslehre der Folgezeit geworden ist, namentlich durch ihren 
Einfluß auf die amerikanischen Verfassungsgesetze, so bricht sie 
doch keineswegs mit den alten einheimischen Anschauungen von 
der Stellung des Königs, um sich ganz auf den Boden der Theorie 
von der Volkssouveränetät -zu stellen. Jene vier Funktionen 
reduzieren sich nämlich auf zwei Organe, da dem König nicht 
nur die Exekutive, sondern auch die föderative Gewalt und‘ die 
Prägorative gehören sollen. Aber auch an der Gesetzgebung kann 
ihm ein positiver Anteil zustehen, ganz in der Weise, wie er 
sowohl im königlichen England als auch zur Zeit des Common- 
wealth dem Staatsoberhaupte zu eigen wart). Die Prärogative 
aber, ein dem englischen Rechte eigentümlicher Begriff, ist die 
ganze dem Könige nach Abzug der parlamentarischen Be- 
schränkungen verbliebene, nach freiem Ermessen im Interesse 
des Gemeinwohles auszuübende Gewalt?). Es besitzt demnach 
auch nach Locke der König alle iura maiestatica, wie sie die 
Theorie seit Bodin und Hobbes aufzuzählen pflegte, bei aller 
Bindung durch das Gesetz, bei aller Unterordnung unter das 
Gesetz ist er dennoch auch nach Locke als das höchste Organ 
des Staates, als Souverän zu bezeichnen. 
So hat denn, trotz Anlehnung an die Ansichten früherer 
Autoren®), doch erst Montesquieu den entscheidenden Schritt 
ZZ — 
1) Locke behandelt zwar den Staat mit solcher Gewaltenzuweisung 
an einen individuellen Träger der Exekutive nur als einen speziellen Fall, 
doch widmet er nur ihm, d.h. England, eingehende Erörterung, vgl.11 
88 153 ff. 
2) Locke I114 8$159ff. Bezeichnend namentlich folgende Stelle: 
„many things there are which law can by no means provide for, and 
those must necessarily be left to the discretion of him that has the 
executive power in his hands. to be ordered by him as the public good 
and advantage shall require“, 8159. Zur Prärogativre rechnet Locke auch 
ganz nach altenglischer Anschauung das Recht, Zeit, Ort und Dauer der 
Parlamente zu bestimmen, $ 167. 
3) Neue Daten über die Entstehung der Lehre von der Gewalten- 
teilung in England und deren Zusammenhang mit der antiken Theorie 
der gemischten Staatsform bei Hatschek Engl. StR. 1 S. 19 ££.
	        
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