602 Drittes Buch. Allgemeine -Staatsrechtslehre.
der neuen Staatsordnung hat Locke Ausdruck gegeben, indem
er die herrschende legislative Gewalt von der ihr untergeord-
neten exekutiren unterschied und neben beide die föderative
Gewalt und die Prärogative stellte.
So bedeutsam die Lockesche Theorie für die demokratische
Staatslehre der Folgezeit geworden ist, namentlich durch ihren
Einfluß auf die amerikanischen Verfassungsgesetze, so bricht sie
doch keineswegs mit den alten einheimischen Anschauungen von
der Stellung des Königs, um sich ganz auf den Boden der Theorie
von der Volkssouveränetät -zu stellen. Jene vier Funktionen
reduzieren sich nämlich auf zwei Organe, da dem König nicht
nur die Exekutive, sondern auch die föderative Gewalt und‘ die
Prägorative gehören sollen. Aber auch an der Gesetzgebung kann
ihm ein positiver Anteil zustehen, ganz in der Weise, wie er
sowohl im königlichen England als auch zur Zeit des Common-
wealth dem Staatsoberhaupte zu eigen wart). Die Prärogative
aber, ein dem englischen Rechte eigentümlicher Begriff, ist die
ganze dem Könige nach Abzug der parlamentarischen Be-
schränkungen verbliebene, nach freiem Ermessen im Interesse
des Gemeinwohles auszuübende Gewalt?). Es besitzt demnach
auch nach Locke der König alle iura maiestatica, wie sie die
Theorie seit Bodin und Hobbes aufzuzählen pflegte, bei aller
Bindung durch das Gesetz, bei aller Unterordnung unter das
Gesetz ist er dennoch auch nach Locke als das höchste Organ
des Staates, als Souverän zu bezeichnen.
So hat denn, trotz Anlehnung an die Ansichten früherer
Autoren®), doch erst Montesquieu den entscheidenden Schritt
ZZ —
1) Locke behandelt zwar den Staat mit solcher Gewaltenzuweisung
an einen individuellen Träger der Exekutive nur als einen speziellen Fall,
doch widmet er nur ihm, d.h. England, eingehende Erörterung, vgl.11
88 153 ff.
2) Locke I114 8$159ff. Bezeichnend namentlich folgende Stelle:
„many things there are which law can by no means provide for, and
those must necessarily be left to the discretion of him that has the
executive power in his hands. to be ordered by him as the public good
and advantage shall require“, 8159. Zur Prärogativre rechnet Locke auch
ganz nach altenglischer Anschauung das Recht, Zeit, Ort und Dauer der
Parlamente zu bestimmen, $ 167.
3) Neue Daten über die Entstehung der Lehre von der Gewalten-
teilung in England und deren Zusammenhang mit der antiken Theorie
der gemischten Staatsform bei Hatschek Engl. StR. 1 S. 19 ££.