Full text: Allgemeine Staatslehre

Vorrede zur ersten Auflage. 
Das vorliegende Werk verdankt seine Entstehung sowohl 
dem begreiflichen Drange des Forschers, den Ertrag eines wissen- 
schaftlichen Lebens, der bisher in einer Anzahl von Monographien 
sich darstellte, zu systematischer Einheit zusammenzufassen, als 
auch dem Wunsche des Lehrers, seine Zuhörer auf ein Buch ver- 
weisen zu können, das, dem gegenwärtigen Zustand der Wissen- 
schaft angemessen, auch literarisch die Auffassung der Probleme 
vertritt, wie er sie vom Katheder herab verkündigt. 
Aber nicht nur an Fachgenossen und Schüler will es sich 
wenden. Das Interesse an den staatlichen Grundproblemen ist 
ja zweifellos vor den sozialen Fragen in den Hintergrund ge- 
treten, und größere Aufmerksamkeit pflegen gegenwärtig nur die- 
jenigen Arbeiten über Staatslehre zu erregen, die in der Mode-' 
tracht der Sozialpolitik oder der Soziologie auftreten. 
Es ist‘ denn auch seit mehr als einem Menschenalter kein 
zusammenfassendes Werk auf diesem Gebiet entstanden, das 
über den engen Kreis der Zunft hinausgegriffen hätte. Gewib 
ıst daran auch der Zustand der Wissenschaft schuld. Wie wenig 
ist da von sicheren Resultaten aufzuweisen! Ist doch fast alles 
strittig: Methode, Plan und Ziel der Forschung, Art der Fest- 
stellung und Durchbildung der einzelnen Ergebnisse. Die gründ- 
liche, fast möchte ich sagen: mikroskopische Art der neueren 
Untersuchungsweise hat dem gläubigen Vertrauen früherer Zeiten 
ein Ende gemacht und dort, wo man einst felsenfeste Axiome 
sah, ein wogendes Meer von Zweifeln geschaffen. 
Und dennoch kann ein lebenskräftiges Volk zu keiner Zeit 
eine ausgeprägte Lehre vom Staate entbehren. Es muß daher von 
der fortschreitenden Wissenschaft immer wieder der schwierige 
Versuch gewagt werden, den Staat ihrer Zeit für ihre Zeit zu 
erfassen und darzustellen. So will denn auch dieses Werk die 
Ergebnisse der neueren Forschung einem weiteren Kreise zu- 
gänglich machen.
	        
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