Full text: Allgemeine Staatslehre

670 Drittes Buch. Allgemeine Staatsrechtslehre. 
solche Auffassung des Monarchen aus den gegebenen Verhältnissen 
und Vorstellungen folgte, allein diese historisch überwundenen 
Bildungen haben nicht vermocht, ihre eigentümliche Ausgestaltung 
des Monarchenrechts zu dem Typus aller Monarchie zu erheben. 
Vielmehr liegt gerade in der großen Anpassungsfähigkeit der 
Monarchie an die verschiedensten sozialen Verhältnisse ihre große, 
auch in die ferne Zukunft fortdauernde Bedeutung, die sehr in 
Frage gestellt würde, wenn sie unaufhörlich mit Erscheinungen 
verkettet wäre, die unwiederbringlich der Vergangenheit an- 
gehören. 
Um das Wesen der heutigen Monarchie besser zu verstehen, 
sind zunächst die geschichtlichen Haupttvpen für die persön- 
liche Stellung des Monarchen zum Staate zu betrachten. Zwei 
Grundtypen sind da zu unterscheiden: der Monarch über und 
außerhalb des Staates und der Monarch als innerhalb des Staates 
stehend. Der erste Typus spaltet sich in zwei Arten. Entweder 
wird der Monarch als schlechthin erhabene Autorität oder als 
Eigentümer des Staates betrachtet. Daraus ergeben “sich die 
folgenden drei Auffassungen der Monarchenstellung. 
a) Der Monarch als Gott oder Gottes Stell- 
vertreter. So erscheint der Monarch in allen theokratischen 
oder doch theokratische Züge aufweisenden Monarchien. Ent- 
weder wird er selbst als Gott oder als Stellvertreter Gottes oder 
doch als mit besonderer göttlicher Weihe umgeben betrachtet. 
Die Vergöttlichung des Monarchen tritt in verschiedenen Formen 
in der Geschichte hervor und begegnet uns schon auf niedriger 
Kulturstufe. Es entspricht sowohl dem Zuge der Menschennatur, 
das Mächtige, Erhabene, Gewaltige zu vergöttern, als auch dem 
Machtbewahrungstrieb des Herrschenden, die monarchische In- 
stitution auf solcher psychologischen Basis aufzubauen. Am aus- 
gebildetsten zeigen diesen Herrschertypus die meisten altorien- 
talischen Staaten. Von da aber hat er seinen Weg nach dem 
Westen genommen, wö6 nur schwache Anklänge an ihn in den 
ältesten Erinnerungen der klassischen Völker anfänglich vorhanden 
waren. Diese orientalische Anschauung, die sich schon in den 
Schicksalen Alexanders des Großen zeigt, tritt seit Diocletian 
in den offiziellen römischen Gedankenkreis ein, nachdem sie schon 
in der Epoche des Prinzipates unverkennbare Wirkungen geäußert 
hatte. Auch in der mittelalterlichen Welt wird die kaiserliche 
Würde auf göttliche Einsetzung zurückgeführt. Die dem jüdischen
	        
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