670 Drittes Buch. Allgemeine Staatsrechtslehre.
solche Auffassung des Monarchen aus den gegebenen Verhältnissen
und Vorstellungen folgte, allein diese historisch überwundenen
Bildungen haben nicht vermocht, ihre eigentümliche Ausgestaltung
des Monarchenrechts zu dem Typus aller Monarchie zu erheben.
Vielmehr liegt gerade in der großen Anpassungsfähigkeit der
Monarchie an die verschiedensten sozialen Verhältnisse ihre große,
auch in die ferne Zukunft fortdauernde Bedeutung, die sehr in
Frage gestellt würde, wenn sie unaufhörlich mit Erscheinungen
verkettet wäre, die unwiederbringlich der Vergangenheit an-
gehören.
Um das Wesen der heutigen Monarchie besser zu verstehen,
sind zunächst die geschichtlichen Haupttvpen für die persön-
liche Stellung des Monarchen zum Staate zu betrachten. Zwei
Grundtypen sind da zu unterscheiden: der Monarch über und
außerhalb des Staates und der Monarch als innerhalb des Staates
stehend. Der erste Typus spaltet sich in zwei Arten. Entweder
wird der Monarch als schlechthin erhabene Autorität oder als
Eigentümer des Staates betrachtet. Daraus ergeben “sich die
folgenden drei Auffassungen der Monarchenstellung.
a) Der Monarch als Gott oder Gottes Stell-
vertreter. So erscheint der Monarch in allen theokratischen
oder doch theokratische Züge aufweisenden Monarchien. Ent-
weder wird er selbst als Gott oder als Stellvertreter Gottes oder
doch als mit besonderer göttlicher Weihe umgeben betrachtet.
Die Vergöttlichung des Monarchen tritt in verschiedenen Formen
in der Geschichte hervor und begegnet uns schon auf niedriger
Kulturstufe. Es entspricht sowohl dem Zuge der Menschennatur,
das Mächtige, Erhabene, Gewaltige zu vergöttern, als auch dem
Machtbewahrungstrieb des Herrschenden, die monarchische In-
stitution auf solcher psychologischen Basis aufzubauen. Am aus-
gebildetsten zeigen diesen Herrschertypus die meisten altorien-
talischen Staaten. Von da aber hat er seinen Weg nach dem
Westen genommen, wö6 nur schwache Anklänge an ihn in den
ältesten Erinnerungen der klassischen Völker anfänglich vorhanden
waren. Diese orientalische Anschauung, die sich schon in den
Schicksalen Alexanders des Großen zeigt, tritt seit Diocletian
in den offiziellen römischen Gedankenkreis ein, nachdem sie schon
in der Epoche des Prinzipates unverkennbare Wirkungen geäußert
hatte. Auch in der mittelalterlichen Welt wird die kaiserliche
Würde auf göttliche Einsetzung zurückgeführt. Die dem jüdischen